Stellungnahmen

Best Practice Guide 2.0 Datenschutz im Forderungsmangement

Seit dem 25. Mai 2018 gilt in allen Mitgliedsländern der EU die Datenschutz-Grundverordnung. Was bedeutet das für den Forderungseinzug?

Als einer der ersten Branchenverbände in Europa hat der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen bereits Anfang 2017 einen Leitfaden zur Anwendung und Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) im Forderungsmanagement veröffentlicht. Damit unterstützt der Verband vor allem seine Mitgliedsunternehmen bei der Umstellung der internen Prozesse auf die neuen Anforderungen, die seit dem 25. Mai 2018 zu berücksichtigen sind.

Ende 2019 hat er mit dem »Best Practice Guide 2.0« einen aktuellen Stand zur Umsetzung der DS-GVO im Forderungsmangement vorgelegt: Er enthält nicht nur ein Überblick zu den einzelnen Regelungen der Verordnung, sondern werden darüber hinaus praktische branchenbezogene Tipps, wie die rechtlichen Vorgaben von den Inkassodienstleistern effizient umgesetzt werden können.

Der Leitfaden wurde von den Datenschutzexperten aus dem verbandsinternen Fachausschuss, Verantwortlichen aus der BDIU-Geschäftsstelle sowie dem externen, unabhängigen Verbandsbeauftragten für den Datenschutz gemeinsam erstellt.