Identitätsdiebstähle in Verbindung mit Warenkreditbetrug laufen oft so ab:
Die E-Commerce AG hat eine Bestellung eines Staubsaugers von Ingo Rademacher erhalten. Als Bezahlart wurde Kauf auf Rechnung ausgewählt. Die E-Commerce AG versendet an die bei der Bestellung angegeben Kontaktdaten den Staubsauger. Doch auch Wochen später – das Zahlungsziel ist längst verstrichen – kann sie keinen Zahlungseingang von Ingo Rademacher verzeichnen. Irgendwann verliert die E-Commerce AG die Geduld und sucht sich rechtlichen Beistand. Sie beauftragt ein Inkassounternehmen mit dem Fall. Nach Rechtsprüfung der Forderung schreibt das Inkassounternehmen eine erste Mahnung an Ingo Rademacher. Dieser ist erbost. „E-Commerce AG? Staubsauger? Nie gehört, nie bestellt und den Staubsauger hab ich auch nie gesehen!“, denkt Ingo Rademacher. „Betrug!“, ruft er – und hat damit Recht.
Der eigentliche Besteller war nämlich nicht Ingo Rademacher, sondern Tim Degenhardt. Er hat für die Bestellung aber die Identität des Ingo Rademacher gestohlen, indem er dessen Daten verwendet hat. Vermutlich hat er auch den Staubsauger entgegengenommen.
Identitätsdiebstähle mit Warenkreditbetrug sind also Fälle, in denen die Identität einer Person von einem Kriminellen gestohlen und für Warenbestellungen missbraucht wird. Häufig fällt allen Geschädigten – dem Händler wie dem Verbraucher – erst etwas auf, wenn ein Inkassounternehmen sich der Sache annimmt. Das liegt insbesondere daran, dass Inkassounternehmen vermeintliche Schuldner in aller Regel auch postalisch kontaktieren, während Onlinehändler ihr Mahnwesen oft vorrangig digital organisieren.
Bei einer Bestellung kann auch leicht eine andere E-Mail-Adresse angegeben werden, in unserem Beispielsfall die von Tim Degenhardt, der dann auch die Mahnung der E-Commerce AG bekommen hätte, nicht Ingo Rademacher, dessen Adressdaten hier benutzt worden sind.