Identitätsdiebstahl oder Personen-verwechslung

Sie haben eine Inkassomahnung bekommen, ohne die betreffende Sache jemals gekauft oder erhalten zu haben? Vielleicht liegt ein Versehen vor. Beispielsweise wegen einer Personenverwechslung oder eines Identitätsdiebstahls. Das lässt sich klären!

Identitätsdiebstahl und Bestellbetrug
Identitätsdiebstahl und Bestellbetrug: Diese Art der Gaunerei nimmt leider zu. So funktioniert der Betrug.

Gläubiger wenden sich an Inkassounternehmen, damit diese ihre dauerhaft unbezahlten Forderungen gegenüber einem Schuldner einziehen. Der erste Schritt des Inkassodienstleisters: eine Rechtsprüfung. So wird gekärt, ob die Forderung auch wirklich berechtigt ist. Dabei werden Fehler und Unregelmäßigkeiten fast immer frühzeitig erkannt. 

In der Regel läuft Inkasso völlig beschwerdefrei ab. Jedes Jahr erhalten die Inkassodienstleister rund 20 Millionen neue Forderungen von Gläubigern zum Einzug. Trotzdem hört man in der letzten Zeit häufiger von Fällen, in denen seriös arbeitende registrierte Inkassodienstleister den falsche Person angeschrieben haben.

Grund dafür sind oft Personenverwechslungen und Identitätsdiebstähle. In beiden Fallkonstellationen wird ein Inkassounternehmen für einen Gläubiger tätig, der einen berechtigten Anspruch hat. Jemand schuldet dem Gläubiger also eine Zahlung. Das Problem: 

In beiden Fällen – Identitätsdiebstahl und Personenverwechslung – wurde eine Person kontaktiert, die nicht Forderungsschuldner ist.  
Entweder liegt ein Betrugsfall vor, bei dem ein Unbefugter Daten einer Person für eine Bestellung missbraucht hat („Identitätsdiebstahl“). Die Person, deren Daten missbraucht worden sind, weiß davon noch nichts. Für den Gläubiger ist das aber ebenso ohne Weiteres nicht erkennbar, er geht von einer „normalen“ Bestellung der Person, zu der die Daten gehören, aus und betreibt die Forderungseinziehung gegen sie. 
Oder in dem anderen Fall gab es eine Personenverwechslung, etwa weil mehrere Personen denselben Namen tragen und bei einer Adressermittlung die Adresse nicht des tatsächlichen Schuldners einer Forderung, sondern die einer namensgleichen Person herausgefunden wurde. Gegen die „falsche“ namensgleiche Person wird – versehentlich – die Forderung geltend gemacht.

Um seinen Auftrag erfüllen zu können, muss das Inkassounternehmen mit dem Schuldner in Kontakt treten. Dafür braucht es die entsprechenden Kontaktdaten. Die erhält es von seinem Auftraggeber, also dem Gläubiger der Forderung. Der übermittelt Informationen zu den Forderungs- und Vertragsdetails sowie weitere Daten des Schuldners. Dazu zählen etwa Name, Geburtsdatum, Anschrift und Telefonnummer.

Auf Basis dieser Daten versendet das Inkassounternehmen dann eine erste Inkassomahnung an den Schuldner. Es gehört zum Tagesgeschäft eines Inkassodienstleisters, dass diese Anschreiben häufig mit der Information „unbekannt verzogen“ von der Post zurückgesendet werden. In solchen Fällen möchte der Auftraggeber des Inkassounternehmens natürlich nicht auf das ihm zustehende Geld verzichten. Darum ermitteln viele Inkassounternehmen neue Kontaktdaten eines zunächst nicht auffindbaren Schuldners. Hierfür dürfen Inkassounternehmen Anfragen bei öffentlichen Einwohnermeldeämtern oder Auskunfteien stellen.

Fast immer erhalten Inkassounternehmen auf diese Anfragen die korrekten Kontaktdaten des bis dahin verschollenen Schuldners. In seltenen Ausnahmefällen kommt es allerdings vor, dass die von einer Auskunftei oder einem Meldeamt auf Anfrage durch das Inkassounternehmen übermittelten Daten zwar scheinbar dem gesuchten Schuldner zuzuordnen sind, tatsächlich aber zu einer anderen Person gehören.

Diese Verwechslungen kommen beispielsweise bei sehr geläufigen Vor- und Nachnamenkombinationen ab und an vor. Auch bei häufigen oder erst kürzlich erfolgten Umzügen sind solche Fehler bereits passiert. Teilweise sind nicht aktualisierte Daten bei Auskunfteien oder Einwohnermeldeämtern ursächlich.

Identitätsdiebstähle in Verbindung mit Warenkreditbetrug laufen oft so ab:

Die E-Commerce AG hat eine Bestellung eines Staubsaugers von Ingo Rademacher erhalten. Als Bezahlart wurde Kauf auf Rechnung ausgewählt. Die E-Commerce AG versendet an die bei der Bestellung angegeben Kontaktdaten den Staubsauger. Doch auch Wochen später – das Zahlungsziel ist längst verstrichen – kann sie keinen Zahlungseingang von Ingo Rademacher verzeichnen. Irgendwann verliert die E-Commerce AG die Geduld und sucht sich rechtlichen Beistand. Sie beauftragt ein Inkassounternehmen mit dem Fall. Nach Rechtsprüfung der Forderung schreibt das Inkassounternehmen eine erste Mahnung an Ingo Rademacher. Dieser ist erbost. „E-Commerce AG? Staubsauger? Nie gehört, nie bestellt und den Staubsauger hab ich auch nie gesehen!“, denkt Ingo Rademacher. „Betrug!“, ruft er – und hat damit Recht.

Der eigentliche Besteller war nämlich nicht Ingo Rademacher, sondern Tim Degenhardt. Er hat für die Bestellung aber die Identität des Ingo Rademacher gestohlen, indem er dessen Daten verwendet hat. Vermutlich hat er auch den Staubsauger entgegengenommen.

Identitätsdiebstähle mit Warenkreditbetrug sind also Fälle, in denen die Identität einer Person von einem Kriminellen gestohlen und für Warenbestellungen missbraucht wird. Häufig fällt allen Geschädigten – dem Händler wie dem Verbraucher – erst etwas auf, wenn ein Inkassounternehmen sich der Sache annimmt. Das liegt insbesondere daran, dass Inkassounternehmen vermeintliche Schuldner in aller Regel auch postalisch kontaktieren, während Onlinehändler ihr Mahnwesen oft vorrangig digital organisieren.

Bei einer Bestellung kann auch leicht eine andere E-Mail-Adresse angegeben werden, in unserem Beispielsfall die von Tim Degenhardt, der dann auch die Mahnung der E-Commerce AG bekommen hätte, nicht Ingo Rademacher, dessen Adressdaten hier benutzt worden sind. 

Ganz wichtig ist es, erst einmal Ruhe zu bewahren.

Eine Inkassomahnung ist kein Weltuntergang. Das gilt umso mehr, wenn sie nicht berechtigt ist. Natürlich wollen auch Inkassounternehmen nur den richtigen Schuldner in Anspruch nehmen. Wenn man die geltend gemachte Forderung nicht kennt oder zuordnen kann, sollte der erste Ansprechpartner das Inkassounternehmen sein. Hier lässt sich in der Regel unbürokratisch klären, ob dem Inkassounternehmen ein Fehler unterlaufen ist, ob es sich um eine Verwechslung oder einen Identitätsdiebstahl handelt oder ob der Schuldner die Forderung lediglich vergessen hat. Auch Letzteres kommt nämlich gelegentlich vor. Grundsätzlich gilt: Wenn der Verbraucher mit dem Inkassounternehmen gut kooperiert, ist der Fall schnell im beiderseitigen Interesse aufgeklärt.

Stellt der Verbraucher dem Inkassounternehmen beispielsweise sein Geburtsdatum oder vorherige Wohnadressen zur Verfügung, kann das Inkassounternehmen eine Personenverwechslung schnell nachvollziehen.

Wenn Ihre Identität in betrügerischer Absicht missbraucht wurde, sollten Sie eine Strafanzeige -gegen unbekannt- bei der Polizei erstatten. Das können Sie auch online machen bei der jeweils für Ihren Wohnort zuständigen Internetwache (dazu suchen Sie im Internet einfach das Wort »Internetwache«). Die Polizei benötigt Ihre Hinweise, um etwas gegen den Betrug unternehmen zu können.

Wenn sich der Verdacht auf Identitätsbetrug bestätigt, werden die Daten der verwechselten bzw. fälschlich angeschriebenen Person korrigiert. Das Inkassounternehmen lässt den Datensatz bei der Auskunftei, die die falsche Anschrift geliefert hat, berichtigen. Wenn aufgrund des Identitätsdiebstahls oder der Personenverwechselung gar fälschlicherweise Negativdaten bei einer Auskunftei eingemeldet wurden, so müssen selbstverständlich auch diese korrigiert werden. 

Opfer von Identitätsbetrug können sich aber auch direkt an Auskunfteien wenden, um sich besser vor weiterem Missbrauch Ihrer persönlichen Daten zu schützen.

Leider ist ein hundertprozentiger Schutz für Verbraucher nicht möglich. Identitätsdiebe sind oft hochorganisiert und agieren nicht selten sehr professionell. 

Aber die Wirtschaft entwickelt wirksame Schutzmechanismen. So schulen Inkassounternehmen ihr Personal und verbessern ihre Systeme, um im Bereich der Kriminalitätsprävention noch besser zu werden. Auch im Onlinehandel schaffen optimierte Bestellprozesse Abhilfe und verhindern Fälle von Warenkreditbetrug auf Basis gestohlener Identitäten, bevor sie überhaupt entstehen. Wichtig ist aber auch ein sorgsamer Umgang mit den eigenen Daten. Teilweise genügen schon Vor- und Nachname sowie eine Adresse, um Waren im Onlinehandel zu bestellen. Viele Menschen gehen sehr sorglos mit diesen Daten um und machen es Betrügern so leicht.