Verbandsbeauftragter für den Datenschutz

Der Verbandsbeauftragte für den Datenschutz ist Ansprechpartner des Präsidiums in datenschutzrechtlichen Fragen. Bei Bedarf wirkt er als Sachverständiger und unterstützt gegebenenfalls die innerverbandliche Schlichtungsstelle.

Voraussetzung, um in dieses Amt gewählt zu werden, ist die Befähigung zum Richteramt.

Der Beauftragte ist unabhängig und kommt von außerhalb des Verbands, darf also keinem BDIU-Inkassounternehmen angehören oder etwa Mitglied des Präsidiums sein. Er wird auf Vorschlag des Präsidium von der Mitgliederverammlung für die Dauer von jeweils vier Jahren gewählt und vom Präsidium ernannt.

Aktuell hat die Position Rechtsanwalt Dr. Gero Ziegenhorn inne. 

Der Verbandsbeauftragte für den Datenschutz

Der Verbandsbeauftragte für den Datenschutz Rechtsanwalt Dr. Gero Ziegenhorn
Rechtsanwalt Dr. Gero Ziegenhorn