Wahl- und Versammlungsordnung des BDIU

Die Satzung des BDIU sieht vor, dass die Mitgliederversammlung des BDIU auf Vorschlag des Präsidiums eine Wahl- und Versammlungsordnung erlassen kann, die Näheres zur Durchführung von (virtuellen) Versammlungen und (elektronischen) Abstimmungen und Wahlen bestimmt.

Die vorliegende Wahl- und Versammlungsordnung bündelt einerseits die versammlungsrelevanten Passagen der Satzung, andererseits konkretisiert sie Abläufe insbesondere bei Wahlen.

Die Mitgliederversammlung des BDIU hat diese Wahl- und Versammlungsordnung am 25. April 2024 beschlossen; ab der Mitgliederversammlung des Jahres 2025 kommt sie zur Anwendung.