Beschwerdestelle des BDIU
Sehr geehrte Beschwerdeführerin, sehr geehrter Beschwerdeführer, der BDIU hat als Branchenverband nicht nur die Aufgabe, die Interessen seiner Mitglieder zu vertreten. Er vermittelt auch, wenn es Probleme zwischen Verbrauchern und Inkassounternehmen gibt. Sie können sich daher sehr gerne mit einer Beschwerde an uns wenden. Bevor Sie mit der Eingabe Ihrer Beschwerde beginnen, einige nützliche Hinweise: Sie müssen sich für die Eingabe der zur Beschwerdebearbeitung nötigen Daten ein wenig Zeit nehmen. Je sorgfältiger und vollständiger Ihre Angaben sind, desto schneller können wir uns um Ihre Angelegenheit kümmern. In aller Regel werden Sie etwa 10 Minuten für die Eingabe brauchen.
Sie haben auch die Möglichkeit folgendes vorab zu prüfen:
Wir können anhand Ihrer Angaben und der entsprechenden Stellungnahme unseres Mitglieds nur prüfen, ob die Bearbeitung des Inkassomandats in Ihrem Fall möglicherweise Anlass zur Kritik gibt. Wenn Sie Einwände gegen die Hauptforderung als solche haben, können wir das im Beschwerdeverfahren nicht überprüfen. Sollte der Sachverhalt bereits der Aufsichtsbehörde, der Staatsanwaltschaft oder einer vergleichbaren Stelle vorgelegt worden sein, bitten wir um Verständnis, dass wir uns zu diesem Vorgang nicht weiter äußern können und zunächst die Entscheidung der befassten Stelle abwarten. Sofern Sie nach Abschluss des Verfahrens eine weitere Bearbeitung der Beschwerde wünschen, übersenden Sie uns bitte die abschließende Beurteilung der befassten Stelle.