Beitragsordnung
Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. bildet als Branchenverband die gesamte Breite der Inkassounternehmen in Deutschland ab. Zu seinen Mitgliedsunternehmen zählen sowohl kleine Ein-Personen-Gesellschaften als auch mittlere, teils familiär geführte Unternehmen bis hin zu großen Unternehmensverbünden, die teilweise als Konzern in mehreren Ländern weltweit aktiv sind.
Die Beitragsordnung des BDIU ist so angelegt, dass alle Inkassodienstleister – unabhängig von deren Größe und ihrer individuellen Finanzkraft – die Mitgliedschaft im Verband eingehen und sich so auf die starke Stimme ihres Branchenverbandes verlassen können.
Präambel
Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU) erhebt gemäß § 12 seiner Satzung in der jeweils aktuellen Fassung von jedem Mitglied einen jährlichen Beitrag nach Maßgabe dieser Beitragsordnung. Diese Beitragsordnung wird von der Mitgliederversammlung beschlossen und gilt, sofern nicht anders bestimmt, jeweils vom 1.1. bis zum 31.12. eines jeden Jahres.
Die Beitragsordnung wurde zuletzt geändert mit dem Beschluss der Mitgliederversammlung vom 6. Mai 2025. Die neue Beitragsordnung tritt ab dem 1. Januar 2026 in Kraft, bis dahin gilt die alte Beitragsordnung.