Am 22. Mai 2024 hat das Bundeskabinett den Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Bundesmeldegesetzes beschlossen. Dieser ist in weiten Teilen identisch mit dem Referentenentwurf des Ministeriums, zu dem der BDIU bereits Stellung genommen hat.
Bemerkenswert ist aber die Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf der Bundesregierung - aus diesem Grund hat der BDIU eine eigene Stellungnahme zum Regierungsentwurf eingereicht, in dem wir auf die aus unserer Sicht nicht angemessene Forderung des Bundesrats eingehen.