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Geldwäschebekämpfung
Inkassodienstleister sind nicht mehr Verpflichtete im Sinne des GwG – trotzdem gelten für sie Sorgfalts- und Prüfungspflichten.
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Stellungnahmen
Mitgliederinformationen
14. April 2021
Stellungnahmen
Stellungnahme zum Regierungsentwurf eines Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetzes
Nach der Entscheidung des Bundestages, Inkassodienstleister aus dem Kreis der geldwäscherechtlich Verpflichteten herauszunehmen und sie damit von unverhältnismäßigen bürokratischen Pflichten und damit verbundenen Kosten zu befreien, sollten mit dem nun geplanten Gesetz nicht „durch die Hintertür“ neue zusätzliche Pflichten und Kostenfaktoren für das Inkassowesen eingeführt werden.
11. Februar 2021
Stellungnahmen
Stellungnahme zur BaFin-Konsultation "AuAs BT"
Der BDIU beteiligt sich an der Konsultation der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zum Besonderen Teil der Auslegungs- und Anwendungshinweise (AuA BT), mit dem geldwäscherechtliche Pflichten der Kreditinstitute zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung konkretisiert werden.
18. Januar 2021
Stellungnahmen
Stellungnahme des BDIU zum Entwurf eines Transparenz-Finanzinformationsgesetzes Geldwäsche
Obwohl Inkassodienstleister seit dem 1. Januar 2020 nicht mehr Verpflichtete im Sinne Geldwäschegesetzes sind, drohen durch dieses Gesetz neue Pflichten und Kostenfaktoren auf die Inkassobranche zuzukommen: Der BDIU appelliert mit konstruktiven Vorschlägen an das BMF, Inkassodienstleister nicht in unverhältnismäßiger Weise mit zusätzlichen Pflichten zu belasten.
29. Mai 2019
Stellungnahmen
Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Änderung des Geldwäschegesetzes
Der BDIU begrüßt die vom Bundesfinanzministerium vorgesehene Herausnahme der Inkassodienstleister aus dem Kreis der geldwäscherechtlich Verpflichteten. Allerdings muss noch eine Regelung gefunden werden, die es Inkassodienstleistern ermöglicht, auch weiterhin Sammeltreuhandkonten bei deutschen Kreditinstituten zu führen.