Stellungnahmen

Stellungnahme zur BaFin-Konsultation "AuAs BT"

Die Inkassobranche ist bzgl. der Regelung zu den Sammeltreuhandkonten (Kapitel 7.2.1) in dem Entwurf der „Auslegungs- und Anwendungshinweise Besonderer Teil: Kreditinstitute“ (im Folgenden: AuA) betroffen. Aus diesem Grund nimmt der BDIU die Gelegenheit zur Teilnahme an der Konsultation der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wahr.

Inkassodienstleister sind erheblich von den Auswirkungen der AuA betroffen, weil sie zu ihrer Aufgabenerfüllung vielfach Sammeltreuhandkonten bei Kreditinstituten führen.

Inkassodienstleister wurden erst zum 1. Januar 2020 aus dem Verpflichtetenkreis gemäß des Geldwäschegesetzes (GwG) herausgenommen. Aufgrund der geringen Risikoanfälligkeit des Bereichs der Inkassodienstleistungen im Sinne des § 2 Abs. 2 RDG, was Geldwäsche anbelangt, war dies der folgerichtige Schritt.

Nach der Entscheidung des Gesetzgebers, Inkassodienstleister von unverhältnismäßigen bürokratischen Pflichten und damit verbundenen Kosten zu befreien, sollten nunmehr nicht erneut durch die von der BaFin entworfenen AuA neue zusätzliche bürokratische Pflichten und Kostenfaktoren für das Inkassowesen eingeführt werden, durch die für die Inkassobranche faktisch wieder Pflichten eingeführt würden, wie sie nur für Verpflichtete nach dem GwG bestehen.

Die AuA stehen damit in offensichtlichem Wertungswiderspruch zum Willen des Gesetzgebers.