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Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit

Bundestag und Bundesrat haben den Vorschlag des Vermittlungsausschusses angenommen. Den Inhalt der Beschlussempfehlung zu dem "Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten" finden Sie hierneben. 

Der BDIU hatte bereits im Januar 2023 Stellung zu dem Gesetzentwurf genommen. Der Fokus der Inkassowirtschaft liegt in dem Gesetzgebungsverfahren auf der vorgesehenen Möglichkeit der Abnahme der Vermögensauskunft per Videokonferenztechnik und den Änderungen des § 802f ZPO. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes wird es Gerichtsvollziehern möglich sein, Vermögensauskünfte online abzunehmen. Grundsätzlich ist es Gläubigern und den sie vertretenden Rechtsdienstleistern möglich, auch online der Einholung der Vermögensauskunft beizuwohnen. 

Das Gesetz wird demnächst im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.