Stellungnahmen

Stellungnahme zu neuen Formularen für die Zwangsvollstreckung

Das Bundesministerium der Justiz legt mit dem Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung, der Beratungshilfeformularverordnung und der Verbraucherinsolvenzformularverordnung sowie zur Aufhebung der Gerichtsvollzieherformular-Verordnung eine umfassende, lang erwartete Modernisierung der Formulare für die Zwangsvollstreckung vor, die der BDIU ausdrücklich begrüßt. Der BDIU dankt für die Gelegenheit zur Stellungnahme und bietet im Nachgang zu dieser Stellungnahme seine Mitarbeit bei der weiteren Gestaltung der Formulare an.

Allgemeine Hinweise zum Referentenentwurf

Zusammenführung von GVFV und ZVFV

Die Zusammenführung von Gerichtsvollzieherformular-Verordnung (GVFV) und Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV) wird grundsätzlich als gut und zielführend bewertet, da bestehende, größtenteils wortgleiche Redundanzen hinsichtlich des Nutzungsrahmens vermieden werden. Gleichzeitig bietet der ZVFV-RefE die Möglichkeit, hierunter weitere Formulare zu subsummieren, ohne dass dafür eine neue Verordnung erforderlich wird.

Strukturierte Datensätze; gemeinsame Koordinierungsstelle (§ 4)

Auch für die Formulare nach dem ZVFV-RefE gelten die Anforderungen an ein elektronisches Dokument (§ 130a Abs. 1 ZPO, § 2 ERVV). Sprachlich sollte daher in § 4 ZVFV-RefE herausgestellt werden, dass die elektronischen Formulare das jeweilige elektronische Dokument nicht ersetzen, sondern zusätzlich bereitgestellt werden können. Formulierungsvorschlag für § 4 Abs. 1 S. 1: „Die Länder dürfen die Formulare ergänzend als strukturierte Datensätze zum Zwecke der Übermittlung an Gerichtsvollzieher oder an das Gericht bereitstellen.“

Übergangsregelung (§ 5)

Aufgrund der umfangreichen Änderungen am Layout der Formulare und dem damit verbundenen hohen Testaufwand aufseiten der Softwarehersteller würden wir eine Verlängerung der Vorlaufzeit bis zur Einführung auf mindestens sechs Monate begrüßen.

[die vollständige Stellungnahme finden Sie anbei als PDF-Datei zum Download]