Mit dem Referentenentwurf einer Dritten Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV) sollen die Formulare an die Rechtsvorschriften nach Inkrafttreten des Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung angepasst werden.
Der BDIU fordert eine Synchronität zwischen den Zwangsvollstreckungsformularen und den Änderungen der ZPO-Normen, dabei soll auch der Zeitpunkt des Erscheinens der XJustiz-Datensätze berücksichtigt werden. Anträge sollten standardmäßig in maschinenlesbarer Form (strukturierter Datensatz) eingereicht werden, wobei der strukturierte Datensatz im Falle einer gleichzeitigen Übermittlung mit einer PDF-Datei maßgeblich sein soll.