Stellungnahmen

Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung: Stellungnahme des BDIU

Der Entwurf zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung konnte in der vergangenen Wahlperiode nicht mehr verabschiedet werden, deshalb hat das BMJV eine neue Fassung des Gesetzentwurfs auf den Weg gebracht.

In der neuen Version ist vorgesehen, dass Inkassounternehmen nach einer Übergangsfrist zur aktiven Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs verpflichtet werden sollen. Unverändert geblieben ist die Klärung, dass die Geldempfangsvollmacht versichert werden kann und der Wegfall der Wertgrenze für elektronische Vollstreckungsaufträge.