Der BDIU hält den Entwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung für geeignet, Hürden im elektronischen Rechtsverkehr zu reduzieren. Die vom Bundesrat eingebrachten Anregungen unterstützen wir: Insbesondere die Einreichung in strukturierter maschinenlesbarer Form ist sinnvoll, um eine medienbruchfreie Weiterverarbeitung des Vollstreckungsauftrags bei den Gerichten zu gewährleisten. Auch die beabsichtigte Erweiterung der Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs auf Kreditinstitute wird von uns begrüßt.
Stellungnahmen