Stellungnahmen

Stellungnahme zum RefE eines Onlineverfahren-Erprobungsgesetzes

Die Bundesregierung möchte mit dem Gesetzentwurf den Zugang zum Recht verbessern und eine Kommunikationsplattform erproben. Dafür soll ein Online-Verfahren als neue Verfahrensart in der Zivilgerichtsbarkeit geschaffen werden. Rechtsuchenden Personen soll ermöglicht werden, ihre Zahlungsansprüche vor den Amtsgerichten in einem einfachen und durchgängig digital geführten Gerichtsverfahren geltend zu machen.

Der BDIU ist der Auffassung, dass Inkassodienstleister geeignet sind, Rechtsuchende bei der Nutzung der neuen Online-Verfahren zu unterstützen. Inkassodienstleister bringen die Voraussetzungen und die nötige Qualifikation mit, um Gläubiger qualifiziert rechtlich zu beraten und in gerichtlichen Verfahren zu vertreten. Deshalb schlägt der BDIU vor, zumindest für das erstinstanzliche Verfahren vor dem Amtsgericht eine Postulationsfähigkeit der Inkassodienstleister in den Gesetzentwurf aufzunehmen, die sich sodann auch auf das Online-Verfahren erstreckt.