Die EU-Kommission möchte, dass die Regeln zur Geldwäschebekämpfung stärker auf der europäischen Ebene koordiniert und überwacht werden. Mit diesem Ziel hat sie kurz vor der Sommerpause ein Paket mit vier Gesetzgebungsvorschlägen vorgelegt (sie finden die Vorschläge zum Download neben diesem Beitrag).
Es soll eine neue EU-Behörde für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung geschaffen werden.
Eine Verordnung, die nach Verabschiedung unmittelbar anzuwenden wäre, adressiert die Bereiche Kundensorgfaltspflichten und wirtschaftliches Eigentum.
Die Sechste Richtlinie zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung soll die Richtlinie 2015/849/EU ersetzen. Sie müsste nach Verabschiedung auf europäischer Ebene noch in nationales Recht umgesetzt werden. Der Richtlinienentwurf umfasst Vorschriften zu nationalen Aufsichtsbehörden und zentralen Meldestellen in den Mitgliedstaaten.
Auch die Geldtransfer-Verordnung von 2015 (Verordnung 2015/847) soll überarbeitet werden. Vorgesehen sind neue Möglichkeiten für die Rückverfolgung von Krypto-Transfers.
Die Vorschläge der Kommission werden nun im Europäischen Parlament und im Rat erörtert. Die künftige Geldwäschebekämpfungsbehörde soll laut der Vorschläge 2024 ihre Arbeit aufnehmen 2024 und kurz darauf – sobald die Richtlinie umgesetzt ist und der neue Rechtsrahmen wirksam wird – mit der direkten Beaufsichtigung beginnen.