Blog

Besuch im Justizministerium

Der BDIU hat mit Vertretern der Referate für Berufsrecht, für Zivilprozessrecht und für Zwangsvollstreckung gesprochen: Es ging um die im Koalitionsvertrag vorgesehene Evaluierung des Inkassorechts und um mögliche Gesetzgebungsvorhaben in der neuen Legislaturperiode.

Wir haben Anregungen für die jeweiligen Bereiche vorgestellt und begründet. Unsere Vorsitzende des BDIU-Rechtsausschusses Andrea Schweer und BDIU-Vizepräsident Philipp Ganzmüller haben ihre Erfahrungen aus der Praxis eingebracht und mit den Fachleuten des Ministeriums diskutiert.

Die Vorschläge des BDIU drehen sich vor allem um den Wunsch, Rechtsdienstleister mit Rechtsanwälten beim Inkasso gleichzustellen. So stellt beispielsweise die fehlende Vertretungsbefugnis im streitigen Verfahren vor dem Amtsgericht einen Nachteil für Inkassodienstleister dar - hier könnten im Rahmen der Evaluierung des Inkassorechts gesetzgeberische Maßnahmen vorbereitet werden. Für Auftraggeber von Inkassounternehmen wäre es ein erheblicher Vorteil, wenn sie die Wahl hätten, Rechtsanwälte oder Rechtsdienstleister zu beauftragen, ohne Nachteile bei der Forderungsdurchsetzung befürchten zu müssen.