Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Louisa Specht-Riemenschneider hat den neuen Tätigkeitsbericht ihres Hauses vorgelegt. Die seit September 2024 amtierende Bundesbeauftragte setzt auf einen Paradigmenwechsel und stellt den frühzeitigen Dialog mit allen relevanten Akteuren in den Mittelpunkt ihrer Arbeit. Besonders im Fokus stünden dabei die Themen digitale Gesundheit und die europäische KI-Verordnung.
Bei letzterem stelle das Zusammenspiel der im vergangenen Jahr verabschiedeten europäischen KI-Verordnung und dem nationalen Datenschutzrecht eine Herausforderung dar.
Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang die Rechtsauffassung der BfDI zur Nutzung bereits mit unzulässig erhobenen Daten trainierter Systeme. Solche Systeme könnten Anwender unter bestimmten Voraussetzungen dennoch rechtskonform einsetzen.
Seit dem Amtsantritt von Specht-Riemenschneider im September 2024 steht das Leitbild eines „ermöglichenden Datenschutzes“ im Mittelpunkt. Auf die grundlegende Prämisse, dass Datenschutz und Datennutzung kein Widerspruch seien, weist sie auch in ihrer Pressemitteilung hin. Damit passt sich die BfDI an den Tenor der Ergebnisse der Koalitionsverhandlungen an, der vermehrt auf Datennutzung setzt.
Insgesamt kann die vorgestellte Datenschutzstrategie eine Chance darstellen, den Datenschutz als Teil der unternehmerischen Innovationskraft zu begreifen. Dies ist ebenfalls für die Inkassobranche von Bedeutung, da hier der Umgang mit großen Mengen an persönlichen und sensiblen Daten eine zentrale Rolle spielt.