Pressemitteilung

Inkasso-Beschwerden 2024: Die Beschwerdequote bleibt gering!

Die Anzahl der neu an BDIU-Mitglieder übergebenen Inkassoverfahren ist 2024 sprunghaft angestiegen. Mehr als 33 Millionen neue Fälle entsprechen einer Steigerung um fast 20 Prozent, mit einem hohen und weiter steigenden Anteil an Forderungen mit geringerem Forderungswert. Wie erwartet hat sich die Zahl, der bei der Ombudsstelle eingehenden Beschwerden dazu proportional entwickelt, weist aber wie schon seit Beginn der Auswertungen eine vergleichsweise niedrige Beschwerdequote aus. 

In Zahlen ausgedrückt liest sich die Bilanz so: Mit 1.510 Beschwerden ist die absolute Zahl gegenüber dem Vorjahr um 258 Fälle gestiegen. Das entspricht etwa dem gleichen Zuwachs (20 Prozent) wie bei der Anzahl der neu ins Inkasso übergebenen Verfahren. Interessant ist die Zahl der als berechtigt eingestuften Fälle: Das sind tatsächlich nur 148 Fälle. Viele dieser Fälle bezogen sich auf die schlechte Erreichbarkeit oder sonstige Kommunikationsprobleme. Noch sind diese Zahlen insofern als vorläufig zu betrachten, als bei 154 Eingaben notwendige Informationen von Beschwerdeführern für die weitere Bearbeitung fehlen. Weitere 127 Beschwerden bezogen sich auf Unternehmen, die nicht im BDIU organisiert sind und daher nicht dem Ombudsverfahren unterliegen. 

Weniger als zwei Beschwerden auf eine Million Inkassoverfahren 

Unterstellt man eine Normalverteilung der offenen Beschwerden auf Basis der vergangenen Berechnungszeiträume, ergeben sich schlimmstenfalls 180 berechtigten Beschwerden. Bezogen auf die rund 97 Millionen in Bearbeitung befindlichen Inkassoverfahren ergibt sich daraus eine Quote von 0,00019 Prozent. Anders ausgedrückt: Auf eine Million Verfahren kommen nicht einmal zwei berechtigte Beschwerden. Mit dieser Bilanz ist der Verband der Inkassowirtschaft sehr zufrieden. Denn, so BDIU-Ombudsfrau Sonja Steffen: „Ein Problem im Umgang mit Schuldnern lässt sich daraus nicht ablesen!“ Vielmehr bestätige die Quote den Eindruck, dass die Verbraucher mit der Abwicklung ihrer Inkassoverfahren gut leben können. 

Ergebnis sorgfältiger Arbeit und der Einhaltung des Code of Conduct 

Bekräftigt wird diese Bewertung auch, wenn man versucht, Vergleichsdaten heranzuziehen. Zugegebenermaßen ist das nicht einfach. Denn die Bereitschaft, sich zu beklagen, spielt im Inkasso vermutlich eine größere Rolle als in den meisten anderen Branchen. Dennoch sei ein Versuch gewagt: Nimmt man etwa die privaten Krankenversicherungen als Vergleichsgröße, zeigt sich dort eine Beschwerdequote, die 2024 mit 0,01% zwar laut Ombudsmann der PKV noch immer niedrig ist ( Dennoch liegt die Zahl der Beschwerden hier um ein Mehrfaches höher als in der Inkassowirtschaft. 

Die Branchenvertretung BDIU wertet dies als Beleg für die solide Arbeit ihrer Mitglieder und die offenbar positive Wirkung des vom Verband implementierten und eng überwachten Verhaltenskodex (Code of Conduct). 

Vorhaben der kommenden Regierung 

Wenn zu den Vorhaben der CDU/CSU-SPD Koalition die Evaluierung des Gesetzes zum Verbraucherschutz im Inkasso (VVInkG) zählt, ist das zunächst einmal der folgerichtige Abschluss eines Gesetzgebungsprozesses. Das Vorhaben wirft aber Fragen auf, wenn im Nebensatz beiläufig unterstellt wird, es gäbe einen „fortbestehenden Missbrauch“.  

„Der Vorwurf ist nur nicht haltbar, wie auch die BDIU-Beschwerdebilanz einmal mehr untermauert. Vielmehr kommt das einer einseitigen Vorwegnahme der Evaluierung gleich. Das können wir so natürlich nicht akzeptieren“, kommentiert BDIU-Präsidentin Anke Blietz-Weidmann dieses Arbeitsgruppenergebnis der Koalitionäre. Selbst wenn man annehme, dass die BDIU-Mitgliedsunternehmen damit gar nicht gemeint seien, sondern nur die schwarzen Schafe, die es noch immer gäbe, sei die Formulierung so nicht hinnehmbar. Die Inkassobranche sei in den letzten Jahren mehrfach reguliert worden und werde von bereits zwei Behörden, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen und dem Bundesamt für Justiz beaufsichtigt.  

Blietz: „Wer in dieser Situation ‘fortbestehenden Missbrauch‘ unterstellt vermischt nicht nur normale Geschäftsprozesse mit kriminellen Handlungen, sondern spricht der BaFin und dem BfJ ihre Aufsichtskompetenz ab. Das können die Verhandler der drei Parteien hoffentlich nicht so gemeint haben!“