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Leitlinien zur KI-Verordnung entstehen

Die EU-KI-Verordnung verfolgt das Ziel, sichere und vertrauenswürdige KI-Systeme zu fördern, wobei der Schwerpunkt bisher vor allem auf hochriskanten KI-Anwendungen lag. Der General Purpose AI Code of Practice soll die KI-Verordnung ergänzen und regelt spezifische Anforderungen für weit verbreitete KI-Modelle, wie etwa Large Language Models (LLM), die auch im Bereich der Inkasso- und Finanzdienstleistungen Anwendung finden.

Im März 2025 wurde bereits der dritte Entwurf des Verhaltenskodexes für Künstliche Intelligenz mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI Code of Practice) veröffentlicht.

Hier werden drei zentrale Bereiche behandelt: Transparenz, Urheberrecht und Sicherheit bei systemischen Risiken. Ein wesentlicher Punkt hier ist die Einführung eines Modelldokumentationsformulars. Dieses ermöglicht es den Anbietern von GPAI-Modellen, die Funktionsweise und die verwendeten Daten der KI-Systeme klarer zu dokumentieren, was die Nachvollziehbarkeit der KI-Entscheidungen erhöht.

Ein weiterer wichtiger Aspekt des Entwurfs betrifft die Sicherheit von GPAI-Modellen, die potenziell systemische Risiken mit sich bringen. In diesem Abschnitt werden Maßnahmen zur Risikobewertung, zur Cybersicherheit und zur Meldung schwerwiegender Vorfälle festgelegt.

Der Entwurf wird weiterhin überarbeitet, wobei eine endgültige Verabschiedung dieses Verhaltenskodexes noch in der ersten Jahreshälfte 2025 erwartet wird.