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KI-Verordnung: EU verschiebt Pflichten und vereinfacht Vorgaben

Das Europäische Parlament und der Rat haben sich am 7. Mai 2026 im informellen sogenannten Trilog-Verfahren auf Anpassungen an der KI-Verordnung verständigt. Die Änderungen sind Teil des Digital Omnibus-Pakets und sollen die Umsetzung der neuen KI-Regeln erleichtern.

Unter anderem werden zentrale Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme zeitlich verschoben: Für klassische Hochrisiko-Anwendungen gelten die Vorgaben nun erst ab Dezember 2027 (statt August 2026), für bestimmte KI-Sicherheitskomponenten erst ab August 2028. Weitere Erleichterungen sind für KMU (bis 250 Mitarbeiter) sowie sogenannte Small Mid-Caps vorgesehen. Die Einstufung als Mid-Cap soll für Unternehmen ab 250 Beschäftigten greifen, wobei zusätzlich Umsatz- und Bilanzschwellen im mittleren dreistelligen Millionenbereich eine Rolle spielen.

Die Verpflichtung zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte (Artikel 50 Absatz 2) soll hingegen früher gelten – ab 2. Dezember 2026 statt des ursprünglich vorgesehenen 2. Februar 2027. Die formale Annahme durch das  EU Parlament und dem Rat soll vor dem 2. August 2026 abgeschlossen sein. Erst danach wird der geänderte Text im Amtsblatt veröffentlicht und in Kraft treten.

Für die Inkassobranche können unter anderem KI-gestützte Scoring- und Automatisierungssysteme im Forderungsmanagement relevant sein, die künftig je nach konkreter Ausgestaltung unter die Hochrisiko-Regelungen fallen können. Die Verschiebung der Fristen verschafft mehr Zeit für die Anpassung von Compliance-Strukturen und die rechtssichere Weiterentwicklung entsprechender Anwendungen.

Künstliche Intelligenz: Rat und Parlament einigen sich auf Vereinfachung und Straffung der Vorschriften - Consilium