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Richtlinie über Verbraucherkreditverträge wird umgesetzt

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat den erwarteten Referentenentwurf zur Umsetzung der Richtlinie über Verbraucherkreditverträge vorgelegt. Die Verbraucherkreditrichtlinie ist aus dem Jahr 2023 und muss bis November 2025 umgesetzt werden.

Mit dem Umsetzungsgesetz soll der Anwendungsbereich des deutschen Verbraucherdarlehensrechts deutlich erweitert werden: Künftig werden auch Kleinkredite bis 200 Euro, zins- und gebührenfreie Kredite sowie „Buy‑Now‑Pay‑Later“-Modelle in den Regelungsbereich einbezogen. Hingegen soll der Kauf auf Rechnung ausdrücklich nicht unter die neuen Verbraucherkreditregeln fallen.

Der BDIU wird sich zum Gesetzentwurf positionieren und eine eigene Stellungnahme einreichen.