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Habemus Code of Conduct!

Mehr als drei Jahre Diskussionen, 79 Paragrafen und drei Mitgliederversammlungen. Jetzt haben unsere Mitglieder „Ja“ gesagt zu ihrem Code of Conduct. Einstimmig!

Das 2020 neu gewählte BDIU-Präsidium

Das Präsidium und die Ombudsfrau des BDIU. Vordere Reihe: Kirsten Pedd, Yvonne Wagner, Brigitte Zypries (v.l.n.r.). Hintere Reihe: Anke Blietz, Philipp Ganzmüller, Axel Kulick, Robert Weidmann, Werner Ollech, Dr. Christian Behrens, Richard Hoffmann (v.l.n.r.).

Die Mitgliederversammlung vom 17. September 2020 ist – auch wenn darin viel Pathos mitklingt – ganz sicher ein Meilenstein in der Geschichte der Inkassowirtschaft. Kirsten Pedd, Präsidentin des BDIU, bringt es auf den Punkt: „Der Code ist auch ein Ausdruck von Haltung. Dass sich Inkassodienstleister an Gesetze halten, ist selbstverständlich. Natürlich ist Inkasso dann vorrangig dem Gläubiger verpflichtet. Es geht um Rechtsdurchsetzung. Wir möchten das aber mit den Schuldnern gemeinsam erreichen, nicht gegen sie. Durch unsere Selbstregulierung wollen wir diesen Anspruch nun zum Branchenstandard machen.“

Dabei ist der Code Regelwerk und Leitfaden zugleich. Er ist aus Perspektive der Verbraucher geschrieben, die Inkassoschreiben erhalten. So lässt sich prüfen, ob das Inkassounternehmen regelkonform und fair agiert.

Die Ombudsfrau des Verbandes, die ehemalige Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, unterstützt das Vorhaben. „Als ehemalige Justizministerin weiß ich: Mit Gesetzen kann man nicht alles regeln. Selbstregulierung hilft, wenn sie das Gesetz aufgreift, konkretisiert und ergänzt. Der BDIU widmet sich auch Konfliktfeldern, für die Gesetze teilweise zu abstrakt wären. Darüber werden wichtige Gesetzespassagen in verständlicher Form zusammengefasst. Das hilft den Verbraucherinnen und Verbrauchern, denn das Inkassorecht ist unübersichtlich auf viele Gesetzbücher verteilt.“

Jetzt ist natürlich die Frage: Was steht drin in diesem Regelwerk? Das kann jeder, der will, selbst nachlesen. Wir haben den Code of Conduct (CoC) auf der Website des BDIU veröffentlicht, und zwar im Bereich „Positionen“. Hier steht er zum Download zur Verfügung. 

Auf der Mitgliederversammlung wurde auch über das Inkrafttreten des CoC abgestimmt. Wichtig: Der Code ist noch nicht in Kraft! Er wird verbindlich, wenn auch die Regeln des Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht (kurz: VVInkG) gelten. Dieses Gesetz wird derzeit abschließend vom Bundestag debattiert. Bis Ende des Jahres 2020 wird dazu die Entscheidung fallen. Danach gilt voraussichtlich eine Übergangsfrist von einem Dreivierteljahr.

Fast schon „nebensächlich“ waren dann die anderen Themen der Mitgliederversammlung. Dabei standen Wahlen auf der Tagesordnung.

Kirsten Pedd, BDIU-Präsidentin, wurde von den Mitgliedern erneut für vier Jahre in dieser Position bestätigt.

Ebenfalls wiedergewählt wurden Vizepräsident Axel Kulick, Schatzmeister Robert Weidmann sowie die Beisitzer Dr. Christan Behrens und Richard Hoffmann.

Abstimmung Code of Conduct

Die Mitglieder des BDIU stimmen über den Code of Conduct ab.