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BDIU zum Schuldnerberatungsdienstegesetz

Der BDIU begrüßt die Zielsetzung des Gesetzentwurfs, Verbrauchern Zugang zu unabhängigen Schuldnerberatungsdiensten zu gewährleisten. Dies haben wir bereits in unserer Stellungannahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zum Ausdruck gebracht.

Nun fand eine Sachverständigen-Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages statt, bei der neben Schuldnerberatungen, Verbraucherschutzorganisationen und der Wissenschaft auch die Gläubigerseite zu Wort kam: Andrea Schweer vertrat im Ausschuss den BDIU und beantwortete die Fragen der Abgeordneten.

"Schuldnerberatung ist eine öffentliche Aufgabe und sollte auch weiterhin verlässlich staatlich finanziert werden“, sagte Andrea Schweer. „Qualifizierte Schuldnerberatung ist eine Investition in soziale Stabilität und fiskalische Entlastung. Gute Beratung stärkt Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit und damit letztlich auch die Volkswirtschaft.“

Forderungen nach einer Mitfinanzierung der Schuldnerberatungsdienste durch die Wirtschaft erteilte sie eine Absage. Derartige Vorschläge wurden von Schuldnerberatungsverbänden und einzelnen Wissenschaftlern formuliert, aber auch der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf angeregt "zu prüfen, ob beziehungsweise inwieweit private Gläubiger, wie beispielsweise Darlehensgeber und Inkassounternehmen, gesetzlich verpflichtet werden können, sich an der Finanzierung der unabhängigen Schuldnerberatungsdienste zu beteiligen." Die Bundesregierung hat diesen Vorschlag in ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates abgelehnt.