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EU-Vorschriften zum Zahlungsverzug werden überarbeitet

Die EU-Kommission überarbeitet die Regeln zum Zahlungsverzug: Bislang gilt die Zahlungsverzugsrichltline, die bis 2013 in nationales Recht umzusetzen war. Sie legt fest, dass Gläubiger im B2B-Bereich Anspruch auf mindestens 40 Euro Entschädigung für jede unbezahlte Rechnung haben.

Die Kommission hat zur Überarbeitung der Richtlinie zunächst eine öffentliche Konsultation durchgeführt, an der sich sowohl der BDIU als auch die FENCA beteiligt haben. 

Der BDIU hat die Fragen der Kommission zu bisherigen Erfahrungen beantwortet und schon jetzt seine wichtigsten Forderungen formuliert: 

  • Die Streichung der Anrechnungsklausel der Pauschale auf Rechtsverfolgungskosten,
  • eine Klarstellung, dass sich die pauschale Entschädigung auf Geschäftsvorgänge bezieht und
  • eine Anhebung der Pauschale von derzeit 40 Euro.

Im weiteren Gesetzgebungsprozess wird sich der BDIU mit einer ausführlicheren Stellungnahme einbringen. Die Kommission plant, ihren Vorschlag zur Überarbeitung der Zahlungsverzugsrichtlinie bis zum Sommer 2023 vorzulegen.