Die Kommission hat am 12. September 2023 einen Vorschlag zur Überarbeitung der Zahlungsverzugsrichtlinie vorgelegt, nämlich einen Vorschlag für eine Verordnung. Er steht hierneben zum Download bereit - als Drucksache des Bundesrats in deutscher Fassung.
Die Europäische Kommission hat in ihrem Vorschlag Zahlungsfristen im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen auf 30 Tage vorgesehen. Verzugszinsen sollen automatisch anfallen und mit 8 Prozent über dem Basiszinssatz berechnet werden. Die Pauschale für Beitreibungskosten, die bisher bei 40 Euro lag, soll auf 50 Euro angehoben werden. Neu ist die Festlegung, dass die Pauschale ausdrücklich mit Bezug auf jede einzelne geschäftliche Transaktion anfällt. Über die Pauschale hinaus soll eine "vernünftige" Erstattung von Beitreibungskosten vorgesehen werden.
Somit finden sich die drei Kernforderungen, die der BDIU an die Kommission gerichtet hat, im Text des Verordnungsentwurfs wieder (Streichung der Anrechnungsklausel der Pauschale auf Rechtsverfolgungskosten, eine Klarstellung, dass sich die pauschale Entschädigung auf einzelne Geschäftsvorgänge bezieht und eine Anhebung der Pauschale).
Der Verordnungsvorschlag der Kommission wird nun im Europäischen Parlament und im Rat behandelt. Der BDIU wird die Interessen seiner Mitglieder sowohl im Parlament als auch über die Bundesregierung im Rat weiter vertreten.
März 2023: Öffentliche Konsultation zur Überarbeitung
Die EU-Kommission überarbeitet die Regeln zum Zahlungsverzug: Bislang gilt die Zahlungsverzugsrichtline, die bis 2013 in nationales Recht umzusetzen war. Sie legt fest, dass Gläubiger im B2B-Bereich Anspruch auf mindestens 40 Euro Entschädigung für jede unbezahlte Rechnung haben.
Die Kommission hat zur Überarbeitung der Richtlinie zunächst eine öffentliche Konsultation durchgeführt, an der sich sowohl der BDIU als auch die FENCA beteiligt haben.
Der BDIU hat die Fragen der Kommission zu bisherigen Erfahrungen beantwortet und schon jetzt seine wichtigsten Forderungen formuliert:
- Die Streichung der Anrechnungsklausel der Pauschale auf Rechtsverfolgungskosten,
- eine Klarstellung, dass sich die pauschale Entschädigung auf Geschäftsvorgänge bezieht und
- eine Anhebung der Pauschale von derzeit 40 Euro.
Die Kommission plant, ihren Vorschlag zur Überarbeitung der Zahlungsverzugsrichtlinie bis zum Sommer 2023 vorzulegen.