Das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) legt Anforderungen an den Restrukturierungsplan fest. Damit die Erstellung des Plans nachvollziehbar wird, enthält das StaRUG in § 16 einen Auftrag an das Bundesjustizministerium, eine Checkliste für Restrukturierungspläne bereitzustellen. Diese soll an die Bedürfnisse von kleinen und mittleren Unternehmen angepasst sein.
Ein Entwurf der Checkliste wurde nun dem BDIU und weiteren Verbänden vorgelegt; noch bis Anfang März 2022 besteht Gelegenheit zur Stellungnahme.
1. Januar 2021: Das Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz tritt in Kraft
Mit dem Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG) hat der Bundestag das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) geschaffen. Es wurde am 29. Dezember 2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (hier zum Download).
Mit dem SanInsFoG wurde ein wesentlicher Teil der Restrukturierungsrichtlinie der EU in nationales Recht umgesetzt. Das Gesetz schafft den Rechtsrahmen, der es Unternehmen ermöglicht, sich auf der Grundlage eines Restrukturierungsplans zu sanieren. Damit sollen vermeidbare Insolvenzen abgewendet werden.
2. Oktober 2020: Stellungnahme des BDIU zum SanInsFoG
Der BDIU hat sich bei der Entstehung des Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetzes (SanInsFoG) eingebracht; dies geschah durch die Teilnahme an Anhörungen und Fachgesprächen des BMJV und mit dieser Stellungnahme.