Das Europäische Parlament hat am 26. März 2026 seine Position zur sogenannten „AI Omnibus"-Verordnung mit deutlicher Mehrheit angenommen (569 Ja-Stimmen, 45 Nein-Stimmen, 23 Enthaltungen). Die Vorlage geht nun in die Trilog-Verhandlungen zwischen Parlament und Rat. Ein endgültiger Text wird in den kommenden Monaten erwartet.
Was ist der AI Omnibus?
Der AI Omnibus ist Teil des übergeordneten EU-Vereinfachungsprogramms. Er ersetzt den AI Act nicht, er präzisiert ihn. Ziel ist es, regulatorische Komplexität abzubauen, Überschneidungen mit bestehenden sektorspezifischen Vorschriften zu beseitigen und Unternehmen mehr Zeit sowie Planungssicherheit bei der Umsetzung zu geben.
Wesentliche Änderungen im Überblick
Verlängerte Fristen: Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systeme (z. B. in den Bereichen Beschäftigung, Justiz oder kritische Infrastruktur) gelten erst ab 2. Dezember 2027; für Systeme, die bereits unter andere EU-Produktvorschriften fallen, gilt der 2. August 2028.
Vorrang sektoraler Regelungen:
- Ist eine KI-Anwendung bereits durch bestehendes EU-Recht geregelt, gelten diese Vorschriften vorrangig, widersprüchliche Parallelverpflichtungen entfallen.
- Eingeschränkte Nutzung personenbezogener Daten zur Erkennung von Verzerrungen in KI-Systemen wird dort erlaubt, wo dies zwingend erforderlich ist.
- Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte (Texte, Bilder, Videos) gilt ab 2. November 2026.
Was bedeutet das für Inkassounternehmen?
Inkassounternehmen setzen KI zunehmend ein, etwa in der Prozessautomatisierung, Datenanalyse und Schuldnerkommunikation. Der AI Omnibus adressiert diese Realität direkt: mehr Rechtssicherheit, weniger widersprüchliche Pflichten und realistischere Umsetzungsfristen.
Nächste Schritte
Mit der Zustimmung des Parlaments beginnt die nächste Phase des Gesetzgebungsverfahrens. Parlament, Rat und Kommission treten nun in Trilog-Verhandlungen ein, um einen gemeinsamen Kompromisstext auszuhandeln. Nach einer formellen Einigung muss die Verordnung abschließend von beiden Institutionen verabschiedet und im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. Der BDIU begleitet diesen Prozess aktiv und wird die Mitglieder über relevante Entwicklungen sowie konkrete Compliance-Anforderungen informieren, wenn verbindliche Entscheidungen vorliegen.