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Geldwäschebekämpfung
Inkassodienstleister sind nicht mehr Verpflichtete im Sinne des GwG – trotzdem gelten für sie Sorgfalts- und Prüfungspflichten.
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Stellungnahmen
Mitgliederinformationen
18. Januar 2021
Stellungnahmen
Stellungnahme des BDIU zum Entwurf eines Transparenz-Finanzinformationsgesetzes Geldwäsche
Obwohl Inkassodienstleister seit dem 1. Januar 2020 nicht mehr Verpflichtete im Sinne Geldwäschegesetzes sind, drohen durch dieses Gesetz neue Pflichten und Kostenfaktoren auf die Inkassobranche zuzukommen: Der BDIU appelliert mit konstruktiven Vorschlägen an das BMF, Inkassodienstleister nicht in unverhältnismäßiger Weise mit zusätzlichen Pflichten zu belasten.
18. Februar 2020
Mitgliederinformationen
Schreiben des LG Freiburg mit Bezug auf das GwG
Das Landgericht Freiburg fordert von Inkassounternehmen Auskünfte zur Geldwäschebekämpfung an - in…
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28. Januar 2020
Mitgliederinformationen
Inkassodienstleistungen unterfallen nicht länger GwG | Änderungen seit 1. Januar 2020 in Kraft
Der BDIU hat erreicht, dass Inkassodienstleister ab 1. Januar 2020 nicht mehr Verpflichtete im Sinne…
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29. Mai 2019
Stellungnahmen
Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Änderung des Geldwäschegesetzes
Der BDIU begrüßt die vom Bundesfinanzministerium vorgesehene Herausnahme der Inkassodienstleister aus dem Kreis der geldwäscherechtlich Verpflichteten. Allerdings muss noch eine Regelung gefunden werden, die es Inkassodienstleistern ermöglicht, auch weiterhin Sammeltreuhandkonten bei deutschen Kreditinstituten zu führen.
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