Mit dem Gesetz wird die Richtlinie (EU) 2022/2464 umgesetzt, die Investoren, Verbrauchern und anderen Stakeholdern erleichtern soll, den Nachhaltigkeitsbeitrag von Unternehmen besser zu bewerten.
In einem Positionspapier plädiert der BDIU gegenüber dem Bundesjustizministerium für eine zeitgemäße Ausgestaltung der theoretischen Sachkundeanforderungen (§ 11 Abs. 1 RDG), die Bedingung für die