Bereits seit dem 1. Januar 2024 besteht die Pflicht für Rechtsdienstleister, „einen sicheren Übermittlungsweg für die elektronische Zustellung eines elektronischen Dokuments“ zu eröffnen. Dies ergibt sich aus dem § 173 der Zivilprozessordnung (ZPO), der zum 1. Januar 2024 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften geändert wurde.
Nun regt die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister (JuMiKo) an, die bestehende passive Nutzungspflicht für Inkassodienstleister um eine aktive Nutzungspflicht zu erweitern. Zugleich soll auch der Kreis der zur passiven Nutzung Verpflichteten erweitert werden - dies wäre ganz im Sinne der den ERV nutzenden Inkassounternehmen. Konkret sollten Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute, Versicherungsunternehmen sowie große Kapitalgesellschaften zur Entgegennahme elektronischer Zustellungen verpflichtet werden. Den entsprechenden Beschluss finden Sie hierneben.
Weiterhin befasste sich die JuMiKo mit der Konzeption einer Justizcloud: Die bundeseinheitliche Justizcloud wurde als machbar anerkannt und soll die gemeinsame Technologie für eine unabhängige und zukunftsfähige Justiz liefern.
Ein weiterer Schwerpunkt betrifft die Einrichtung von KI-Reallaboren für Justiz und Rechtsdienstleister: Unternehmen - insbesondere KMUs und Start-Ups - sollen dabei unterstützt werden, innovative KI-Systeme zu entwickeln.
Die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister dient der Koordinierung und Abstimmung von rechtspolitischen Vorhaben der Länder. Sie ist eine ständige Einrichtung mit jährlich wechselndem Vorsitz. Die Beschlüsse der Justizministerkonferenz haben zwar keinen Gesetzescharakter, geben aber Impulse für die rechtspolitische Entwicklung in Deutschland und Europa.
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