Dabei ist die Branche einen ständigen Wandel unterworfen. Gesetze und Rechtsprechung ändern sich. Um die Qualität im Forderungsmanagement hoch zu halten, bedarf es entsprechender Weiterbildung.
Der Code of Conduct des BDIU hat daher in § 9 eine Selbstverpflichtung zur beruflichen Fortbildung aufgenommen. Danach sollen Mitarbeitende, die im Unternehmen Führungsaufgaben wahrnehmen (beispielsweise Team-, Abteilungs- oder Bereichsleitung) sowie alle, die direkten Kontakt zu Schuldnerinnen und Schuldnern haben, mindestens zehn Zeitstunden pro Kalenderjahr an externen oder internen fachspezifischen Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen.
Deshalb ist die 10 unsere Zahl des Monats.
Übrigens: Qualifizierte Personen müssen sogar mindestens 15 Zeitstunden an Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen.
Die nächste Gelegenheit, dieser Fortbildungspflicht nachzukommen, bietet das BDIU Strategieforum23, das vom 25. bis 27. April in Leipzig stattfindet.