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Verkehrsgerichtstag berät Vollstreckung von Verkehrsverstößen

BDIU-Geschäftsführer Dennis Stratmann, ADAC-Rechtsanwalt Michael Nissen, Prof. Dr. Michael Brenner, Leiter des Arbeitskreises, und Dr. Christian Johnson vom Bundesamt für Justiz

Beim Verkehrsgerichtstag in Goslar ging es um die Vollstreckung von Sanktionen aus Verkehrsverstößen im EU-Ausland. 

Der BDIU möchte die derzeitige Praxis beibehalten, dass zunächst Rechtsanwälte und Inkassodienstleister ausländische Bußgelder durchsetzen. Die Crossborder-Enforcement-Richtlinie der EU (2024/3237) sieht jedoch vor, dass die Verfolgung sicherheitsrelevanter Delikte ab 2029 von Behörden übernommen werden sollen. Dies könnte für die Betroffenen zu einer stärkeren rechtlichen und finanziellen Belastung führen als die außergerichtliche Ansprache durch ein Inkassounternehmen. Das Modell der Inkassodienstleister als Verwaltungshelfer könnte hier eine Lösung sein.

Hier finden Sie die vom 64. Verkehrsgerichtstag formulierte Empfehlung.