Inkassodienstleistende und andere nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz registrierte Personen werden in Deutschland bislang nicht durch den Bund, sondern durch Justizbehörden der Bundesländer beaufsichtigt. Die Landesjustizverwaltungen wiederum haben diese Tätigkeit auf insgesamt 38 verschiedene Zivilgerichte und Staatsanwaltschaften übertragen. Das ist unübersichtlich und in der Praxis häufig ineffizient – wie nicht nur der BDIU, sondern auch Verbraucherschützer immer wieder kritisiert haben.
Viele Jahre wurde darüber diskutiert. Jetzt hat das Parlament einstimmig beschlossen, dass künftig, ab dem 1.1.2025, nur noch EINE Behörde zuständig sein soll, nämlich das Bundesamt für Justiz (BfJ) in Bonn.
Daher ist unsere Zahl des Monats die „1“.