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VBG: Die Hintergründe zur Tariferhöhung

Seit Januar gilt für Inkassounternehmen bei der gesetzlichen Unfallversicherung VBG ein erhöhter Gefahrentarif. Der BDIU hatte die Unfallkasse dringend um Klärung gebeten, ob das verhältnismäßig ist. Denn die VBG ordnet IKU demselben Tarif zu wie beispielsweise Religionsgemeinschaften. Aus unserer Sicht wäre ein Tarif wie beispielsweise für Versicherungsunternehmen, die ebenfalls überwiegend im Büro arbeiten, sachgerecht.

In ihrer Antwort lehnt die VBG eine Neu-Zuordnung mit Verweis auf entsprechende Rechtsprechung ab. Entscheidend seien Art und Gegenstand des Unternehmens, nicht die im Detail ausgeübte Tätigkeit. Im Gefahrentarif 05 seien die Entschädigungsleistungen zuletzt deutlich gestiegen. Auch wenn auf Inkassounternehmen hier nur ein kleiner Teil (ca. 1 Prozent) der Leistungen entfalle, müssten sie dennoch die Tariferhöhung mittragen.