Stellungnahmen

Stellungnahme zur Anhörung zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung

Die Bundesregierung möchte mit dem Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung (Drucksache 20/11310) bisherige Hürden im elektronischen Rechtsverkehr reduzieren. Insbesondere soll es nicht mehr notwendig sein, physische Dokumente als Voraussetzung für die Zwangs-vollstreckung einzureichen.

  • Der BDIU begrüßt den Gesetzentwurf der Bundesregierung und hält eine zügige Verabschiedung für wünschenswert.
  • Der BDIU vermisst einen klaren Auftrag zur Schaffung einer zentralen Vollstreckungsdatenbank. Wir schlagen daher eine Entschließung vor, mit der der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auffordert, eine zentrale elektronische Datenbank für die Zwangsvollstreckung zu schaffen.

Konkret sieht der BDIU in der Schaffung einer zentralen Datenbank für die Zwangsvollstreckung folgende Vorteile:

  1. Schnellere und effizientere Zwangsvollstreckung, z.B. durch Reduzierung der für die Vollstreckung erforderlichen Dokumente.
  2. Konsequente Fortführung der Digitalisierung in der Justiz: Nach voll-ständiger Einführung der eAkte bei den Gerichten sollten ohnehin alle Dokumente einschließlich Urteile, Kostenfestsetzungsbeschlüsse und andere Dokumente in elektronischer Form vorliegen.
  3. Durch seine Verbindlichkeit stärkt die Vollstreckungsdatenbank die Rechtssicherheit: Das Risiko des Verlust auf dem Postweg entfällt und somit auch die Erfordernis der Zweitausfertigung einer vollstreckbaren Ausfertigung.
  4. Die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege wird gestärkt (Entlastung der Justiz): Das Vorliegen der Vollstreckungsvoraussetzungen muss nur ein-malig und nicht für jeden Vollstreckungsversuch erneut geprüft werden. Ferner kann die Überprüfung der Vollstreckungsvoraussetzungen elekt-ronisch unterstützt werden.
  5. Wirtschaftliche Vorteile für Gläubiger und Justiz: Kein weiterer Anstieg der Sachkosten (Druck- und Transportkosten, Vorhalten weiterer Archivflächen)und der Personalkosten (z.B. Scannen und Einlagern, Archivbereinigungen) für die Papierlogistik.
  6. Ökologische Aspekte: Signifikante Papierersparnis, Postweg und Trans-porte entfallen, dadurch CO2-Vermeidung.

Wir begrüßen, dass das BMJ bereits ein Grobkonzept für eine bundesweite Vollstreckungsdatenbank beauftragt hat. Der BDIU schlägt vor, beispielsweise mit einer Entschließung des Deutschen Bundestages eine bundesweite Vollstreckungsdatenbank auf den Weg zu bringen. Gern bringt der BDIU die Expertise seiner Mitglieder bei der weiteren Entwicklung einer solchen Datenbank ein.