Der BDIU begrüßt, dass mit dem Gesetzentwurf dem Modernisierungs- und Klarstellungsbedarf im Berufsrecht entsprochen wird. Auch Erkenntnissen der Evaluierung des Inkassorechts werden damit Rechnung getragen.
Gleichwohl hat der BDIU in seiner Stellungnahme weitergehende Vorschläge formuliert, mit denen die Inkassobranche als Teil der rechtsdienstleistenden Infrastruktur weiter gestärkt werden könnte: Nötig wäre etwa die Beseitigung der Ungleichbehandlung mit der Anwaltschaft in Bezug auf geschäftliche Handlungen oder die Erweiterung der Postulationsfähigkeit für Inkassodienstleister.