Die Bundesregierung schlägt mit dem Entwurf digitale Zivilverfahren vor: Kleinforderungen sollen damit einfacher gerichtlich durchgesetzt werden können.
Der BDIU ist der Auffassung, dass Inkassodienstleister geeignet sind, Rechtsuchende bei der Nutzung der neuen Online-Verfahren zu unterstützen. Sie bringen die Voraussetzungen und die nötige Qualifikation mit, um Gläubiger qualifiziert rechtlich zu beraten und in gerichtlichen Verfahren zu vertreten. Deshalb schlägt der BDIU vor, zumindest für das erstinstanzliche Verfahren vor dem Amtsgericht eine Postulationsfähigkeit der Inkassodienstleister in den Gesetzentwurf aufzunehmen, der sich sodann auch auf das Online-Verfahren erstreckt.