Stellungnahmen

Stellungnahme zum Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz

Der BDIU begrüßt die vorgeschlagenen Änderungen und damit einhergehenden Fortentwicklungen der Regelungen zum Pfändungsschutzkonto – insbesondere, dass das Pfändungsschutzkonto im 8. Buch der Zivilprozessordnung (ZPO) einen eigenen Abschnitt erhält. Die Neufassung der Regelungen zum Pfändungsschutzkonto erhöht die Transparenz des Regelungsinhalts. Die Schaffung eines eigenen Abschnittes für das Pfändungsschutzkonto in der ZPO trägt außerdem der verbraucherpolitischen Bedeutung dieser Sonderregelungen zur Kontopfändung in angemessener Weise Rechnung.

Wir möchten uns an dieser Stelle auch ausdrücklich dafür bedanken, dass der BDIU als Vertreter berechtigter Gläubigerinteressen bereits frühzeitig in die Diskussion zur Weiterentwicklung des Pfändungsschutzkontos einbezogen wurde und die Vorschläge, die wir zu dem Ende 2018 vorgelegten Diskussionsentwurf eingebracht haben, berücksichtigt wurden. Insbesondere gilt das für die Ausgestaltung der Frist in § 850m Absatz 4 ZPO-E bzw. des § 908 Absatz 4 ZPO-E.

Die Änderungsvorschläge des BDIU sind dem beigefügten PDF-Dokument zu entnehmen.