Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e. V. (BDIU) begrüßt die vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) angestoßene Debatte über eine wirksame Aufsicht über den Inkassomarkt. In einem zentralen Punkt sind sich beide Verbände einig: Das Bundesamt für Justiz (BfJ) muss als Marktaufsicht so ausgestattet werden, dass schwarzen Schafen konsequent das Handwerk gelegt werden kann. Dazu BDIU-Präsidentin Anke Blietz-Weidmann: „Seit Jahren sind einzelne unseriöse Anbieter bekannt, die mit fragwürdigen Forderungen auffallen und geltendes Berufsrecht ignorieren. Nur eine konsequent ausgestattete Aufsicht kann hier wirksam eingreifen. In dieser Forderung stimmen wir mit dem vzbv ausdrücklich überein.“
Auch beim Umgehungsverbot zieht der BDIU weitestgehend mit. So sieht der aktuell diskutierte Gesetzentwurf vor, dass Inkassounternehmen anwaltlich vertretene Schuldnerinnen und Schuldner nicht mehr direkt kontaktieren dürfen. „Für die rund 450 BDIU-Mitglieder ist das seit vielen Jahren bewährte Praxis und in § 20 unseres Code of Conduct festgeschrieben“, betont Blietz-Weidmann. „Wir begrüßen, dass dieser Branchenstandard nun für den gesamten Markt rechtsverbindlich wird.“ Wichtig sei dabei aber, dass das gesetzliche Umgehungsverbot in seiner Reichweite mit dem etablierten Umgehungsverbot des anwaltlichen Berufsrechts übereinstimmt. Das ist in § 12 der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) klar geregelt. Denn andernfalls, so die BDIU-Präsidentin drohten Abgrenzungsprobleme in der Praxis, die niemandem nützten, auch den Verbraucherinnen und Verbrauchern nicht.
Um dem Umgehungsverbot echte Wirkung zu geben, kommt es auf eine starke Aufsicht an. Der BDIU hatte die Übertragung der Marktaufsicht an das Bundesamt für Justiz seit Jahren gefordert und begrüßt, dass sie seit Januar 2025 in Kraft ist. „Eine Aufsicht ohne Sanktionsmöglichkeiten bleibt ein Papiertiger“, warnt Blietz-Weidmann. „Wer schwarze Schafe wirklich aus dem Markt drängen will, muss dem BfJ die nötigen personellen und finanziellen Mittel geben.“ In dieser Bewertung deckt sich die BDIU-Position mit der zentralen Forderung des vzbv.
BDIU bietet konstruktive Begleitung an
Tatsächlich verbindet den BDIU mehr mit dem vzbv und den Schuldnerberatungen, als manche Debatte es vermuten lässt. „Inkassounternehmen und Schuldnerberater haben in vielen Bereichen gleichlaufende Interessen“, so Blietz-Weidmann. „Wer versteht, was warum gefordert wird, zahlt schneller – und vermeidet teure Folgekosten.“ Der BDIU bietet vzbv, Schuldnerberatungen und Politik deshalb einen strukturierten Dialog an. Gemeinsame Best-Practice-Standards können Informationspflichten praxistauglich machen, Missverständnisse reduzieren und Verfahren für alle Beteiligten fairer gestalten.
Der BDIU steht bereit, gemeinsam mit vzbv, Schuldnerberatungen und Politik an Lösungen zu arbeiten, die unseriöse Anbieter aus dem Markt drängen und die seriöse Branche stärken. „Verbraucherschutz und ein wettbewerbsfähiger Inkassomarkt sind keine Gegensätze – im Gegenteil“, schließt Blietz-Weidmann. „Wer Verbraucher schützen will, braucht eine seriöse Branche, die ihren Beitrag zum Wirtschaftskreislauf leistet. Dafür stehen wir bereit.“

