Pressemitteilung

BGH-Urteil zur Erstattungsfähigkeit von Bonitätsauskünften: Realitätsfern und falsches Signal

BGH Nordgebäude | Foto: Bundesgerichtshof/Stephan Baumann

Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) kritisiert die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH), die Erstattungsfähigkeit von Kosten für Bonitätsauskünfte vor der Einleitung teurer gerichtlicher Maßnahmen als Verzugsschaden einzuschränken. Das Urteil verkennt die wirtschaftliche Realität und berechtigte Ansinnen vieler Unternehmen und Menschen, die auf ihr Geld warten. Es schwächt Gläubigerrechte und wälzt die Kosten fehlender Rechnungstreue weiter vom Verursacher auf die Geschädigten ab.

Wer einen Mahnbescheid erwirkt, muss die Gerichtskosten dafür vorstrecken und erhält sie nur zurück, wenn der Schuldner zahlungsfähig ist. So ist die Ausgangslage. Für jedes wirtschaftlich handelnde Unternehmen ist es daher vernünftig und erforderlich, die finanzielle Lage des Schuldners durch eine Bonitätsabfrage zu prüfen. „Niemand will schlechtem Geld gutes hinterherwerfen“, bringt BDIU-Präsidentin Anke Blietz-Weidmann es auf den Punkt. Die notwendigen Kosten dieser Vorabklärungsmöglichkeit überträgt der Bundesgerichtshof mit seinem Urteil nun vom Schuldner auf den Gläubiger. Das macht es der Wirtschaft und den mit der Anspruchsdurchsetzung beauftragten Anwälten und Inkassodienstleistern sehr viel schwerer, die offenen Forderungen kostendeckend und effizient beizutreiben.

Dem Urteil lag ein Fall zugrunde, in dem ein Schuldner sich beharrlich weigerte, Rechnungen für Abfallentsorgungsleistungen zu begleichen. Neben gläubigereigenen Mahnungen reagierte der Schuldner auch auf Schreiben eines Inkassodienstleisters nicht. Vor Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens, dessen Kosten der Entsorger hätte verauslagen müssen, wurde die finanzielle Situation des Schuldners geprüft. Immerhin ist die Zahlungsfähigkeit des Schuldners Voraussetzung dafür, dass der Gläubiger überhaupt eine Chance hat, sein Geld und die im Verfahren angefallenen Auslagen überhaupt zu bekommen. Bei Zahlungsunfähigkeit bleibt der Gläubiger auf der Hauptforderung und auf den Auslagen sitzen. Aus Sicht der Gläubiger ist die Entscheidung des BGH nicht nachvollziehbar. In vielen Verfahren entstehen den ohnehin schon geschädigten Gläubigern auf diese Weise nun weitere Kosten. „In mittlerweile 37 Millionen Fällen pro Jahr wenden sich rechtsuchende Gläubiger an Inkassodienstleister. In vielen Fällen sind Bonitätsprüfungen absolut erforderlich, um die Anspruchsdurchsetzung nicht nur rechtlich, sondern auch wirtschaftlich gut und sinnvoll zu gestalten. Aus Sicht der Wirtschaft geht es hier nicht um 1,30 €, sondern um ein Vielfaches davon. Der Schaden ist groß.“

Der Bundesgerichtshof verweist in seinem Urteil darauf, dass titulierte Forderungen erst nach 30 Jahren verjähren und der Gläubiger also auch später vollstrecken kann. Aber aus wirtschaftlicher Perspektive ist ein Titel natürlich kein Geld auf dem Konto. Schlimmer noch, er bindet über Jahre Kapital, verursacht Verwaltungsaufwand und immer neue Vollstreckungsversuche, während die Gerichtskosten längst und endgültig bezahlt sind. Es ist also nicht überängstlich zu prüfen, ob die Hauptforderung beizutreiben ist. Blietz-Weidmann: „Die Tatsache, dass ich ja in 30 Jahren noch vollstrecken kann, hilft mir heute nicht weiter. Die Gerichtskosten sind heute weg. Daher ist die Bonitätsabfrage keine Schwarzmalerei, sondern die günstigste Art, wirtschaftlich zu handeln.“

Zudem ergebe sich so eine Gerechtigkeitslücke, warnt die BDIU-Präsidentin: „Viele Gläubiger werden die Entscheidung des BGH als einen Schlag ins Gesicht empfinden. Es widerspricht unserem Gerechtigkeitsempfinden, wenn diejenigen, die ihre vertraglichen Pflichten erfüllt haben, auf das ebenso vertraglich geregelte Entgelt warten und die dadurch entstehenden Kosten selbst tragen müssen.“

Weniger Bonitätsprüfungen bedeuten mehr Belastungen für Schuldner

Der BDIU weist zudem darauf hin, dass Bonitätsauskünfte durchaus im Sinne beider sind, sowohl im Sinne der Gläubiger als auch der Schuldner. Denn, wenn klar ist, dass eine Person aktuell nicht zahlungsfähig ist, kann von gerichtlichen Maßnahmen abgesehen werden, die auch für den Schuldner in vielerlei Hinsicht belastend sein können. Die Bonitätsabfrage vermeidet nicht nur Kosten, sondern auch gegebenenfalls anstehende Kontopfändungen oder Besuche vom Gerichtsvollzieher. „Es kann nicht sinnvoll sein, wenn wegen fehlender Bonitätsprüfung die Zahl der Fälle künftig steigt, in denen trotz fehlender Leistungsfähigkeit gerichtliche Schritte eingeleitet werden und die zusätzlich auch noch die Gerichte belasten“, warnt der Verband.

Erosion des Verursacherprinzips

Wer einen Schaden verursacht, tritt dafür ein. Als Grundpfeiler des Rechts gilt das unabhängig von der Höhe des Schadens, der in dem dem Urteil zugrundeliegenden Fall zugegebenermaßen sehr gering war. Aber hier wurde über ein Prinzip entschieden und daher ist die Höhe des Schadens zunächst sekundär. Das Verursacherprinzip sagt aber, dass Schuldner alle Kosten erstatten müssen, die auf ihre fehlende Vertrags- und Rechnungstreue zurückzuführen sind. Mit dem aktuellen Urteil des BGH verstärkt sich der Eindruck, dass dieser Grundsatz immer mehr aufgeweicht wird, ist die BDIU-Präsidentin überzeugt. Seit Jahren sei eine schleichende Verschiebung der Kosten hin zu den Gläubigern zu beobachten. Das bleibe nicht ohne Konsequenzen: „Die Erosion des Verursacherprinzips untergräbt das Rechts- und Gerechtigkeitsempfinden. Wir alle verlassen uns darauf, dass diejenigen, die einen Schaden verursachen, auch dafür einstehen. Wenn die Kosten für Bonitätsabfragen, die nur wegen der mangelhaften Vertrags- und Rechnungstreue der Schuldner anfallen, nun vom Gläubiger getragen werden müssen, läuft etwas grundlegend falsch.“