Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e. V. (BDIU) unterstützt die jetzt im Deutschen Bundestag diskutierte Reform des Berufsrechts, die das Inkasso direkt betrifft. BDIU-Präsidentin Anke Blietz-Weidmann: „Der Gesetzgeber sendet ein auch für uns wichtiges Signal: Schwarze Schafe haben im Inkasso keinen Platz. Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Anforderungen an die Sachkunde von Inkassodienstleistern hoch bleiben. Das stärkt die Qualität der Branche, schützt Verbraucherinnen und Verbraucher und trennt die Spreu vom Weizen.“
In dem jetzt in Erster Lesung beratenen Gesetzentwurf ist ein Umgehungsverbot für Inkassodienstleister vorgesehen. Es soll verhindern, dass Inkassounternehmen Schuldner direkt kontaktieren, die sich anwaltlich oder durch Schuldnerberatungen vertreten lassen. „Das ist bei uns bewährte Praxis, seit Jahren Standard und im Code of Conduct festgeschrieben. Wir begrüßen, dass unser Standard nun rechtsverbindlich wird“, betont Blietz-Weidmann.
Ohne starke Aufsicht keine Wirkung!
Skeptisch sieht der BDIU aber die Erfolgsaussichten der neuen Initiative gegen Missbrauch im Inkasso vorzugehen. Frühere Versuche waren wirkungslos geblieben. „Während die regelkonformen Unternehmen immer stärker reguliert werden, lachen sich die schwarzen Schafe ins Fäustchen“, resümiert Blietz-Weidmann. Ohne eine entsprechende Ausstattung der Aufsicht machten diese unseriösen Anbieter einfach weiter. „Eine Aufsicht ohne Sanktionsmöglichkeiten bleibt ein Papiertiger.“
Der BDIU hat die Übertragung der Marktaufsicht an das Bundesamt für Justiz (BfJ) seit Jahren gefordert und begrüßt, dass sie seit Januar 2025 in Kraft ist. Jetzt, so die BDIU-Präsidentin, gehe es darum, auch den zweiten Schritt zu tun und der Behörde Mittel und Möglichkeiten zu geben, ihren wichtigen Kontrollauftrag zu erfüllen.
Schluss mit den Scheindebatten über das Konzerninkasso
Unverständnis ernteten Beiträge, die das Konzerninkasso wieder in den Fokus rückten. Der Parlamentarismus und der Rechtsstaat lebten davon über Fakten und deren Interpretation konstruktiv zu streiten. Gerade in Zeiten abnehmenden Vertrauens in die Politik und ihre Lösungskompetenz sollten Mitglieder des deutschen Bundestages keine ehrabschneidenden Vergleiche anstellen, um Schlagzeilen zu produzieren“, sagt Blietz-Weidmann.
Einen Grund für erneute Debatte gibt es beim Thema Konzerninkasso ohnehin nicht. Erst vor einem Jahr hatte der Bundesgerichtshof dazu ein abschließendes Urteil gefällt. Dies sei nun in den vorliegenden Gesetzentwurf aufgenommen worden. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf soll das Konzerninkasso auch der behördlichen Aufsicht unterstellt werden.
BDIU bietet konstruktive Begleitung an
Der BDIU bietet dem Gesetzgeber Unterstützung im weiteren Verfahren an. „Wir stehen den Parlamentarierinnen und Parlamentariern gern zur Verfügung“, lädt Blietz-Weidmann ein, die Erfahrung der Praktiker zu nutzen. Das gemeinsame Ziel sei ein starker und fairer Inkassomarkt, der seine systemrelevanten Funktionen für die Wirtschaft erfüllen und den Zugang zum Recht stärken könne. Dazu gehört aus Sicht des BDIU auch, die in der Stellungnahme des Verbands eingebrachten Anregungen ernsthaft geprüft werden: von der Erweiterung der Postulationsfähigkeit von Inkassodienstleistern über die Beseitigung von Ungleichbehandlungen gegenüber der Anwaltschaft bis hin zu einer überfälligen Anpassung der Inkassokosten an die wirtschaftliche Realität.
Der BDIU hat in den vergangenen Jahren bewiesen, dass er zu konstruktiver Mitarbeit und einer gewissen Leidensfähigkeit in der Lage ist. Blietz-Weidmann: „Zusammenarbeit ist aber nicht, dass die einen eine Ansage machen und die anderen spuren. Zusammenarbeit braucht den Dialog – und den bieten wir gern an.“


