Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) begrüßt, dass Bundestag und Bundesrat im Vermittlungsausschuss eine Einigung zum Schuldnerberatungsdienstegesetz gefunden haben. Qualifizierte Beratung verschuldeter Menschen ist auch aus Sicht des Verbandes unverzichtbar, um sachgerechte und verkraftbare Lösungen für die Schuldner zu finden. Zugleich mahnt BDIU-Präsidentin Anke Blietz-Weidmann, die Finanzierung klar zu verorten: „Wenn wir übereinstimmen, dass Schuldnerberatung ein gesellschaftlich notwendiger Dienst ist, dann sollte er als solcher auch öffentlich finanziert werden.“
Mit der Einigung im Vermittlungsausschuss kommt ein Verfahren wieder in Bewegung, das monatelang festgesteckt hatte. Der Bundesrat hatte dem Beschluss des Bundestages im Mai die Zustimmung verweigert. Da die Frist zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie bereits im November 2025 abgelaufen ist, war der Druck auf Bundestag und Bundesrat zuletzt entsprechend hoch. Mit dem Gesetz soll sichergestellt werden, dass in finanzielle Not geratene Verbraucherinnen und Verbraucher Zugang zu unabhängiger Schuldnerberatung erhalten. Über den Einigungsvorschlag entscheiden beide Kammern am morgigen Freitag.
Gute Beratung hilft Schuldnern – und Gläubigern
Dass Schuldnerberatung unverzichtbar ist, gehört im Verband der Inkassodienstleister seit Jahr und Tag zur festen Überzeugung. Blietz-Weidmann: „Wer in die Überschuldung rutscht, braucht jemanden, der Ordnung ins Chaos bringt, einen realistischen Plan aufstellt und mit den Gläubigern auf Augenhöhe verhandelt.“ Die Erfahrung, dass davon alle Beteiligten profitieren, machten die Mitgliedsunternehmen täglich – etwa bei Personenverwechslungen, bei Ratenzahlungsvereinbarungen oder in Fällen von Identitätsdiebstahl. Deshalb sei es gut, sagt die BDIU-Präsidentin, dass der monatelange Stillstand nun beendet sei und das Gesetz verabschiedet werden könne.
„Schuldnerberatung ist notwendig. Das hat die EU-Richtlinie erkannt und die Mitgliedstaaten verpflichtet, den Zugang dazu sicherzustellen“, so Blietz-Weidmann. Die Richtlinie nimmt die Mitgliedstaaten in die Pflicht. „Wenn der Staat den Zugang zur Schuldnerberatung verlangt, dann muss er ihn auch finanzieren“, ist die BDIU-Präsidentin überzeugt. Zudem sollte auch bei der vorgesehenen Evaluation des Gesetzes gerade dieser Punkt besondere Beachtung finden.

