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P-Konto-Fortentwicklungsgesetz ist in Kraft getreten

Am 1. Dezember 2021 ist das Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz (PKoFoG) in Kraft getreten. 

Auf dem P-Konto wird automatisch monatlich ein Grundfreibetrag von 1.260 Euro vor der Pfändung geschützt. Dieser Sockelbetrag kann durch eine P-Konto-Bescheinigung erhöht werden, beispielsweise bei bestehenden Unterhaltspflichten oder einmaligen Sozialleistungen.

Ab 1. Dezember 2021 können verschuldete Verbraucher mehr Geld ansparen: Die Frist für die Übertragung von nicht verbrauchtem pfändungsfreien Guthaben wird von einem auf drei Monate verlängert.

Mit dem Inkrafttreten des PKoFoG gilt nun auch ein Pfändungsschutz für Kultusgegenstände, die der Religions- oder Weltanschauungsausübung dienen - aber nur, wenn der Wert der Gegenstände 500 Euro nicht übersteigt.