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Neues Inkassorecht: Alles schlecht für die Branche?

Der Gesetzgeber hat das Inkassorecht reformiert – ab dem 1. Oktober sind die neuen Regeln anzuwenden. Für Inkassounternehmen bringt das auf den ersten Blick einige Nachteile, denn der Aufwand beim Forderungseinzug steigt, gleichzeitig hat der Gesetzgeber die erstattungsfähigen Kosten in den meisten Fällen deutlich reduziert.

Aber: Wo Schatten ist, da ist auch Licht. Und so bringt selbst diese Reform auch Vorteile für die Rechtsdienstleister. Andrea Schweer, Vorsitzende des BDIU-Rechtsausschusses, und Daniela Gaub, Leiterin Recht beim BDIU, stellen zwei davon vor.

Neues Inkassorecht

Ab dem 1. Oktober fällt die 25-Euro-Grenze an erstattungsfähigen Kosten für Inkassodienstleister im gerichtlichen Mahnverfahren weg. Was bedeutet das in der Praxis, und welche Vorteile ergeben sich hier sowohl für die Rechtsdienstleister als auch deren Auftraggeber?

ANDREA SCHWEER: Inkassounternehmen konnten zwar auch schon bislang das gerichtliche Mahnverfahren für ihre Auftraggeber durchführen. Im Unterschied zu den Rechtsanwälten waren die Kosten, die dafür erstattet verlangt werden durften, auf 25 Euro begrenzt. Diese Ungleichbehandlung auf Kostenseite für exakt die gleichen Leistungen ist mit dem neuen Inkassorecht nun beendet. Inkassounternehmen sind den Anwälten im Mahnverfahren auch bezüglich der Kosten gleichgestellt und haben einen prozessualen Kostenerstattungsanspruch in derselben Höhe.

Mit dem neuen Recht haben Inkassounternehmen auch erweiterte Rechtsberatungskompetenzen zugesprochen bekommen. Welche Vorteile ergeben sich daraus, beispielsweise für Gläubiger?

DANIELA GAUB: Ab Oktober werden im Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) wichtige Anpassungen vorgenommen, sodass klargestellt ist, dass Inkassodienstleister ebenfalls bestrittene Forderungen einziehen dürfen. Der Gesetzgeber manifestiert damit auch gesetzlich, was längst höchstrichterlich durch den BGH festgestellt worden ist – nämlich dass Inkassodienstleister umfassende außergerichtliche Rechtsdienstleistungen erbringen und auch rechtsberatend tätig sein dürfen. Auch gibt es weitere Vorteile bei Forderungen, die im Wege der Zwangsvollstreckung durchgesetzt werden sollen. Denn nach einer Änderung in der ZPO müssen Inkassodienstleiser im Vollstreckungsverfahren nur noch ihre ordnungsgemäße Bevollmächtigung versichern – der Forderungseinzug lässt sich so effizienter gestalten.

Die Neuregelungen, die der Gesetzgeber für die Inkassodienstleistung vorgenommen hat, sind sehr komplex. Wie sie im Detail aussehen, darüber informiert eine aktuelle Web-Tutorial-Reihe bei der Deutschen Inkasso Akademie. Als Referentinnen bringen Andrea Schweer und Daniela Gaub die Teilnehmer auf den kommenden Stand des Inkassorechts und diskutieren mögliche und sinnvolle Anwendungen der geänderten Regeln.

BDIU-Mitglieder können außerdem einen weiteren Workshop buchen, der im Zusammenhang mit der Reform auch über Kernregeln des Codes of Conduct für das Forderungsmanagements informiert. Denn dieser Code ist – für alle Mitgliedsunternehmen des BDIU – zeitgleich mit dem neuen Inkassorecht ab dem 1. Oktober 2021 anzuwenden.

Infos zu der Web-Tutorial-Reihe, die noch mindestens bis in den Sommer hinein angeboten wird, gibt es auf der Website der Akademie:

www.inkassoakademie.de