Pressemitteilung

Neu gewähltes BDIU-Präsidium will den Verband auf breitere Basis stellen

Anke Blietz-Weidmann wurde von der Mitgliederversammlung des Bundesverbands Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU) zur neuen Präsidentin gewählt. Blietz-Weidmann ist bereits seit 2015 Teil des Präsidiums. In Ihrer Rede zur Kandidatur für das Präsidentinnen-Amt kündigte sie an, den team- und dialogorientierten Weg ihrer Amtsvorgängerin, Kirsten Pedd, fortsetzen zu wollen. Neben Anke Blietz-Weidmann (Lowell), wurden Yvonne Wagner (System Inkasso) und Philipp Ganzmüller (Creditreform Bayreuth, München, Rosenheim) als Vize-Präsidenten und Andreas Albrecht (Alektum) als neuer Schatzmeister ins Präsidium gewählt. Die vier Beisitzer sind Christian Behrens (Riverty), Marcel Hofmann (REAL Solution Inkasso), Michael Hoppe (EOS) und Bernd Krziscik (KOHL).

Im Namen des neugewählten Präsidiums bekräftigte Blietz-Weidmann, den Arbeitsstil des alten Präsidiums fortsetzen zu wollen. Insbesondere gehe es darum, den Verband auf eine breitere Basis zu stellen: „Ein großer Teil der Mitgliedsunternehmen ist dem reinen Beitreiben ausstehender Forderungen längst entwachsen. Adress-, Identitäts- und Bonitätsüberprüfungen oder Kredit-Dienstleistungen sowie unterschiedliche Angebote im Forderungskauf sind für viele von uns selbstverständlicher Teil unserer Geschäftsmodelle. Es ist daher nur konsequent, wenn wir uns für die Spezialisten in diesen Feldern öffnen.“

Die jüngste Branchenstudie, so die neue Präsidentin weiter, habe zudem die Relevanz der Inkassowirtschaft noch einmal unterstrichen. Mit mehr als 30 Millionen Forderungen sei deren Anzahl ein weiteres Mal gestiegen; dabei belaufe sich der Rückfluss aus diesen Forderungen auf rund 5 Milliarden Euro. Man dürfe wohl davon ausgehen, dass dieser Rückfluss eine wichtige Rolle bei der Absicherung von Arbeitsplätzen, Investitionen und Innovationen spiele, so Blietz-Weidmann. Auch der Umstand, dass künftig sowohl das Bundesamt für Justiz (BFJ) als auch die Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungen (BaFin) die Geschäfte der Inkasso-Branche beaufsichtigen, unterstreiche deren gesamtwirtschaftliche Bedeutung.

Zufriedenheit herrscht beim BDIU indes darüber, dass Inkassodienstleistungen der Anwaltschaft nun kostenrechtlich weitestgehend gleichgestellt sind. Aktiv muss der Gesetzgeber aber hinsichtlich der Ungleichbehandlungen von Anwaltschaft und Inkassodienstleistern bei den Kompetenzen werden. Gerade dies, bestätigt BDIU-Geschäftsführer Stratmann, sei neben fehlender Fortschritte bei der Digitalisierung des Rechtsmarktes, aus Sicht des Verbandes ein zentrales Hemmnis für eine noch effizientere Durchsetzung berechtigter Ansprüche und Forderungen.

Kirsten Pedd neue Ehren-Präsidentin des BDIU

Unter großem Applaus und mit ‚standing ovations‘ wurde Kirsten Pedd von der Mitgliederversammlung aus ihrem Präsidentinnenamt verabschiedet. Anke Blietz-Weidmann und Vize-Präsidentin Yvonne Wagner würdigten ihren langjährigen Einsatz und betonten, dass Kirsten Pedd wesentlich dafür verantwortlich gewesen sei, die öffentliche Wahrnehmung und das politische Gewicht des BDIU zu stärken. Die Bedeutung ihrer Arbeit wurde im Anschluss durch ihre einstimmige Wahl zur Ehren-Präsidentin noch einmal bekräftigt.

Kreditzweitmarktgesetz (KrZwMG) wichtiges Kongress-Thema

Neben anderen aktuellen Themen nahm die Diskussion um die Konsequenzen aus dem Kreditzweitmarktgesetz viel Raum beim diesjährigen Kongress ein. Dabei ging es nicht nur um Details und Fristen für den Erlaubnisantrag, sondern auch um die grundsätzliche Frage nach der zu erwartenden Wirkung der vom EU-Parlament angetriebenen Initiative. Übereinstimmung herrschte bei vielen Kongressteilnehmern darüber, dass ein Regulierungsbedarf des Sekundärmarktes für notleidende Kredite in Deutschland im Grunde unnötig gewesen sei. Dr. Marcel Köchling, Vize-Präsident der Bundesvereinigung für Kreditankauf und Servicing (BKS), hob dazu in einer Podiumsdiskussion hervor, dass es kaum Regelungsbedarf in Deutschland gegeben habe, weil der hiesige Bestand an notleidenden Krediten traditionell sehr gering sei und die bereits bestehende Regulierung, vor allem mit Blick auf den Verbraucherschutz, ausgereicht habe. Zudem, so waren sich alle Podiumsteilnehmer einig, sei als Folge des Gesetzes eher eine Marktkonsolidierung zu befürchten. Die vom Gesetzgeber gedachte Belebung des Kreditzweitmarktes galt den Diskutanten als eher unwahrscheinlich.

BDIU Kongress 25

Zum Abschluss des Kongresses kündigte BDIU-Geschäftsführer Dennis Stratmann an, den nächsten Kongress zwischen dem 5. und 9. Mai 2025 (Kalenderwoche 19), dann in Norddeutschland zu veranstalten.