Mitgliederinformationen

Nächste Stufe der KI-Verordnung tritt in Kraft

Am 2. August 2025 tritt die nächste Stufe der EU-KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Sie richtet sich insbesondere an Anbieter und Betreiber sogenannter General-Purpose-AI-Modelle (GPAI). Für diese gelten künftig weitergehende Anforderungen wie Vorgaben zu Transparenz, technischer Dokumentation, Sicherheitsmaßnahmen und Registrierungspflichten.

Zur Unterstützung wurde durch das Europäische KI-Office ein Entwurf für Leitlinien zur Einstufung und Regulierung von GPAI-Modellen ausgearbeitet. Dieser wird zurzeit vom Rat und der EU-Kommission beraten. Sobald der Code von den Mitgliedstaaten und der Kommission verabschiedet ist, können Anbieter von GPAI, die den Code freiwillig unterzeichnen, ihre Erfüllung der relevanten KI-VO-Pflichten über dessen Einhaltung nachweisen. Durch den Beitritt zum Code profitieren die Unterzeichner von einem geringeren administrativen Aufwand und erhöhter rechtlicher Sicherheit im Vergleich zu Anbietern, die ihre Compliance auf andere Weise darlegen müssen.

Unternehmen, die GPAI-Modelle entwickeln oder einsetzen, sollten frühzeitig klären, welche Rolle sie innehaben, welche Pflichten sich daraus ergeben und wie sie ihre internen Strukturen, Verträge und Prozesse entsprechend vorbereiten. Die vollständige Umsetzung der KI-Verordnung erfolgt stufenweise bis zum Jahr 2026.