Pressemitteilung

Musterfeststellungsklage: BDIU für Überprüfung des Urteils gegen EOS Investment durch den BGH

Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg (HansOLG) hat heute der Klage des Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. gegen die EOS Investment GmbH stattgegeben. Die Inkassokosten, welche die EOS Investment GmbH für die Beauftragung der konzerneigenen EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH verlangt hat, seien gegenüber den Verbrauchern nicht erstattungsfähig, so das Gericht. Der BDIU unterstützt die Entscheidung seines Mitglieds EOS, gegen das Urteil in Revision zu gehen. Bis zur Überprüfung durch den Bundesgerichtshof (BGH) ist das Urteil somit nicht rechtskräftig.

Überlastung der Justiz

„Durch die Beauftragung eines Inkassounternehmens oder eines Rechtsanwalts erhalten Gläubiger die nötige Hilfe, ihre bereits verzugsbefindlichen Forderungen durchzusetzen. Dabei entstehen Kosten, die der Verursacher des Schadens tragen muss. Das ist allein der säumige Zahler“, sagt BDIU-Geschäftsführer Dennis Stratmann. „Dieses Verursacherprinzip im Schadensersatzrecht ist fair und wurde mit Blick auf die Fragen um die Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten auch höchstrichterlich bestätigt. Es überrascht, dass das OLG Hamburg in seinen Ausführungen wesentliche Aspekte nicht berücksichtigt hat. Wir unterstützen, dass unser Mitglied EOS den Sachverhalt nun höchstrichterlich klären lassen will, das gibt Gläubigern und Verbrauchern Rechtssicherheit.“

Dem Urteil liegt ein spezieller Inkassosachverhalt zugrunde. Der EOS Investment GmbH werden sowohl aus dem eigenen Unternehmensverbund als auch von Dritten verzugsbefindliche und ausgemahnte Forderungen übertragen. Damit übernimmt die EOS Investment GmbH auch das finanzielle Ausfallrisiko. Für die Einziehung übergibt die EOS Investment GmbH diese Forderungen dann an ein ebenfalls verbundenes Unternehmen, an die EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH. Diese, die neben der EOS Investment GmbH zahlreiche weitere Auftraggeber hat, macht gegenüber Schuldnern dann sowohl die Forderungen als auch die Inkassokosten im gesetzlich geregelten Rahmen geltend.

Über den BDIU

Im Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. sind rund 500 Unternehmen des Forderungsmanagements organisiert. Sie vertreten die Interessen von gut 500.000 Auftraggebern aller relevanten Branchen in Deutschland, denen sie pro Jahr rund 6 Milliarden Euro an ausstehenden Forderungen wieder zurückführen. Seit dem 1. Oktober 2021 gilt für alle BDIU-Mitgliedsunternehmen ein Code of Conduct für faires Inkasso, dessen Einhaltung von der Ombudsfrau des Verbands, der ehemaligen Bundestagsabgeordneten Sonja Steffen, überwacht wird.