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Kreditzweitmarktgesetz kommt früher

Das Kreditzweitmarktförderungsgesetz tritt früher in Kraft als vorgesehen. Grund dafür sind mehrere andere Gesetzgebungsverfahren, für die das Kreditzweitmarktförderungsgesetz zum Trägergesetz wurde. Damit sollen etwa die Besteuerung der Dezemberhilfe 2022 gestrichen und Gesetze an das zum 1.1.2024 in Kraft tretende Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) angepasst werden.

Das Kreditzweitmarktförderungsgesetz passiert an drei aufeinanderfolgenden Tagen Bundestag und Bundesrat: Ausschussbefassung und Beschluss am 13. Dezember, Zweite und Dritte Lesung im Plenum am 14. Dezember und Zustimmung im Bundesrat am 15. Dezember 2023. Die Verkündung im Bundesgesetzblatt folgt unmittelbar darauf.

Der BDIU drängt sehr engagiert auf eine Verlängerung der vorgesehenen Fristen, damit Unternehmen kein Nachteil durch die vorgezogene Verabschiedung des Gesetzespakets entsteht. Notfalls muss eine Lösung bei der Umsetzung des Gesetzes gefunden werden. [Update vom 23. Januar 2024: Die Kritik des BDIU wurde gehört und die Frist für die Einreichung von Antragsunterlagen wurde bis 5. April 2024 verlängert.]