„Dieser Schritt ist so richtig wie überfällig“, kommentiert Kirsten Pedd, Präsidentin des BDIU. „Wir fordern seit vielen Jahren eine Zentralisierung der Aufsicht und begrüßen, dass das nun endlich umgesetzt werden soll. Aktuell ist die Inkasso-Aufsicht noch auf 36 verschiedene Zivilgerichte in den 16 Bundesländern aufgeteilt. Diese zersplitterte Zuständigkeit ist ineffizient – es ist zudem schwierig für Verbraucherinnen und Verbraucher, die zuständige Aufsicht zu finden, an die sie sich wenden können. Eine bundesweite Bündelung der Inkasso-Aufsicht wird dazu beitragen, ein angemessenes Verhalten aller Marktteilnehmer sicherzustellen. Verbraucherinnen und Verbraucher können so wirkungsvoll vor unfairen Geschäftspraktiken geschützt werden.“
Pedd weiter: „An welcher Stelle genau diese Bündelung der Inkasso-Aufsicht auf Bundesebene stattfinden soll, ist im Koalitionsvertrag noch nicht definiert. Wir schlagen vor, dass das beim Bundesamt für Justiz geschieht. Es sollte für diesen Zweck so ausgestattet werden, dass die Aufsicht tatsächlich die Autorität hat, die wir brauchen, damit faires Inkasso gewährleistet werden kann.“
Im BDIU sind 500 Unternehmen des Forderungsmanagements organisiert. Sie vertreten die Interessen von gut 500.000 Auftraggebern aller relevanten Branchen in Deutschland, denen sie pro Jahr rund 6 Milliarden Euro an ausstehenden Forderungen wieder zurückführen. Seit dem 1. Oktober 2021 gilt für alle BDIU-Mitgliedsunternehmen ein Code of Conduct für faires Inkasso, dessen Einhaltung von der Ombudsfrau des Verbandes, der ehemaligen Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, überwacht wird.