Am 11. Februar 2026 hat das Bundeskabinett den Entwurf des KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetzes (KI-MIG) beschlossen. Damit werden die Vorgaben aus der europäischen KI-Verordnung vom 2. August 2024 in Deutschland umgesetzt. Federführend ist das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS).
Gesetz zur Durchführung der KI-Verordnung - Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung
Bundesnetzagentur zentrale Aufsicht
Das RegE KI-MIG regelt branchenübergreifend die nationale Aufsichtsstruktur für die Entwicklung, Bereitstellung und den Betrieb von KI-Systemen. Die Bundesnetzagentur ist als zentrales Koordinierungs- und Kompetenzzentrum, Marktüberwachungsbehörde und notifizierende Behörde vorgesehen. Sie soll die KI-Expertise zur Durchführung der EU-Verordnung bündeln.
Bestehende Datenschutzaufsichtsbehörden bleiben für die Durchsetzung der Datenschutz-Grundverordnung auch im KI-Kontext zuständig, sollen jedoch stärker in die Koordinierungs- und Kooperationsmechanismen der Bundesnetzagentur eingebunden werden.
Erweiterte Aufsicht der BaFin bei Kreditdienstleistern vorgesehen
Hinsichtlich der Beaufsichtigung von Kreditdienstleistern im Sinne des Kreditzweitmarktgesetzes (KrZwMG) sieht der Regierungsentwurf eine sektorale Ausweitung der Aufsichtskompetenzen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vor. So soll die BaFin alle KI-Systeme beaufsichtigen, die durch beaufsichtigte Unternehmen in Verkehr gebracht, in Betrieb genommen oder verwendet werden. Der bisherige Entwurf sah die begrenzte Aufsicht über Hochrisiko-KI-Systeme vor.
Das BMDS kündigte bei dieser Gelegenheit an, sich auf EU-Ebene für weitere Erleichterungen bei der KI-Verordnung einzusetzen, etwa Fristverlängerungen oder die Verringerung bürokratischer Aufwände.
Im weiteren Gesetzgebungsverfahren hat nun der Bundesrat die Möglichkeit zur Stellungnahme, bevor der Entwurf in die parlamentarischen Beratungen geht.
